Full text: Bismarcks Staatsrecht.

gonnen werden sollen, vorher auf autonomem Wege ein Zoll= 
system geschaffen werden müsse, welches die gesamte inländische 
Produktion der ausländischen gegenüber in die möglichst günstige 
Lage bringe. 
Der von der Zolltarif=Kommission unter Vorsitz des Abg. 
v. Varnbüler ausgearbeitete Gesetzentwurf erhielt im April 1879 
die Genehmigung des Bundesrates und wurde unverzüglich im 
Reichstag eingebracht. 
Der neue Zolltarif war in der Thronrede vom 12. Februar 1879 
mit den Worten angekündigt: „Ich halte es für Meine Pflicht, 
dahin zu wirken, daß wenigstens der deutsche Markt der natio= 
nalen Produktion insoweit erhalten werde, als dies mit unseren 
Gesamtinteressen verträglich ist, und daß demgemäß unsere Zoll= 
gesetzgebung den bewährten Grundsätzen wieder näher trete, auf 
welchen die gedeihliche Wirksamkeit des Zollvereins fast ein 
halbes Jahrhundert beruht hat, und welche in unserer Handels= 
politik seit dem Jahre 1869 in wesentlichen Teilen verlassen 
worden sind. Ich vermag nicht zu erkennen, daß tatsächliche Er= 
folge dieser Wendung unserer Zollpolitik zur Seite gestanden 
haben.“ 
Seinen persönlichen Standpunkt über das Bedürfnis und die 
Ziele der geplanten Wirtschaftsreform legte Fürst Bismarck bei 
der ersten Beratung der Finanz= und Zollvorlagen in der Sitzung 
des Reichstages vom 2. Mai 1879 dar. Aus dieser Rede hat 
die „Post“ mit Geschick die Grundgedanken herausgeschält und 
gedrängt zusammengestellt.⁵⁶) 
Das genannte Blatt schreibt: 
„Vier Grundgedanken waren es, welche gleich starken Pfeilern 
die Brücke trugen, auf der Fürst Bismarck zum Plan seiner 
Finanzreform und zur unaufhaltsamen Ausführung desselben 
gelangt war. Erstlich: die geringe Ausbildung der indirekten 
Steuern in Deutschland war nicht staatsökonomische Weisheit, 
sondern die Folge des Mangels einer politischen Verfassung. 
  
  
⁵⁶) efr. „Die Post“ vom 4. Mai 1879.
	        
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