Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Privatmann wohnt, und das Reich steht in voller Berechtigung 
seiner Finanznot da, wenn es sich der Pflicht unterzieht, durch 
Flüssigmachung der Quellen, die unter seinem Verschluß liegen, 
der Finanznot der einzelnen Staaten aufzuhelfen. Das System 
der bisherigen Matrikularbeiträge hatte das Ergebnis, daß das 
Reich die Einzelstaaten durch Versagung der Zuschüsse, die aus 
den indirekten Steuerquellen kommen könnten, aushungerte und 
dabei doch in jedem Jahre als mahnender Gläubiger die Matri= 
kularumlagen verlangte. Durch die heute in Aussicht ge= 
nommene Reichshilfe aber schwindet die Finanznot der 
Staaten und des Reiches, die ja die einleitende Be= 
gründung meines ganzen Vorgehens in dieser Frage 
gebildet hat; die Finanznot wird zum Teil gehoben, und wenn 
auch nicht in dem Maße, daß alle die Reformen an den direkten 
Steuern, die Erleichterung der notleidenden Gemeinden sofort 
ausgeführt werden können, die mir vorschweben, so doch so, daß, 
wie ich glaube und hoffe, ein erheblicher Teil dieses Reformwerks 
schon bald in Angriff genommen werden kanm. 
Wie nun dadurch die Finanzkraft des Reiches geschädigt 
werden sollte, dafür suche ich vergeblich nach irgend einem Ver= 
fassungsparagraphen. 
Von seiten der Regierungen kann ich ganz bestimmt ver= 
sichern, daß sie sich durch die meines Erachtens unzutreffenden 
Angriffe von dem Wege, den sie betreten haben und über den 
sie sich am vergangenen Sonntag vorläufig verständigt haben, 
nicht werden irre machen lassen, und ich für meinen Teil werde 
den Weg, den ich im Interesse des Vaterlandes für den rechten 
erkenne, unbedingt bis ans Ende gehen, unbeirrt; — mag ich 
Haß oder Liebe dafür ernten, das ist mir gleichgiltig.“ — 
Die nationalliberale Presse sagte: 
„Was stets als hauptsächlichstes Ziel der Reichssteuerreform 
hingestellt worden ist, wurde damit in sein gerades Gegenteil 
verwandelt. Die Matrikularbeiträge, die bisher nur als ein 
Provisorium und als Notbehelf dastanden, wurden zu einer 
dauernden, normalen, gesetzlichen Einrichtung gemacht. Wenige
	        
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