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die ich vorher als zu vermeiden charakterisierte. Es gibt im
preußischen Abgeordnetenhause mehrere Mitglieder, die es zu
ihrem Lebensberufe gewählt haben, ihrem Vaterlande in dieser
Richtung vorzugsweise zu dienen und ihre anderen Geschäfte
mehr in den Hintergrund treten zu lassen. Es gibt wenigstens
einen Kern von Abgeordneten, die nach der Tätigkeit, die sie
ihrem Mandate als Abgeordnete widmen, nach den Vorstudien,
die sie zu den Sitzungen machen, nach den gründlichen Prü=
fungen der Sachen, die sie vertreten, gar nicht imstande sind,
daneben etwas erhebliches andere zu tun, auch bei der größten
Arbeitskraft. Nun achte ich diese Hingebung für die parlamen=
tarische Tätigkeit sehr hoch und würde es sehr bedauern, wenn
dieses Element uns fehlte; daß es aber in den parlamentarischen
Versammlungen vorherrschend sei, das halte ich nicht für er=
wünscht; daß der — wenn ich mir den Ausdruck erlauben darf
— aus der Volksvertretung einen Lebensberuf machende Abge=
ordnete vorherrscht, das halte ich nicht für gut. Dann haben
Sie keine wirkliche Volksvertretung mehr, dann haben Sie eine
Art von berufsmäßiger bureaukratischer Volksvertretung, eine
andere Art von Beamten, die für die Arbeiten der Gesetzgebung zwar
sehr nützlich sind, aber doch nicht immer im Sinne des Volkes und
seiner augenblicklichen Stimmung, nicht immer in lebendiger Ver=
tretung aller Berufsklassen wirken, weil diese Berufsklassen nicht
immer die Zeit haben, sich ihrem Beruf so lange zu entziehen,
wie lang gedehnte Parlamentssitzungen es unentbehrlich machen.“
Ein Artikel der „Nordd. Allgem. Ztg.“ vom Jahre 1886
wird hier am Platze sein, da er unzweifelhaft Bismarkscher Pro=
venienz ist: „Der Reichstag hat am vergangenen Sonnabend eine
vierstündige Sitzung darauf verwendet, über einen Antrag zu
verhandeln, bezüglich dessen von allen Seiten, sogar von dem
den behinderten eigentlichen Antragsteller vertretenden Abg. Windt=
horst anerkannt wurde, daß derselbe, sowie er zur Verhandlung
gestellt worden, unmöglich Gesetz werden könne.⁶⁶) Wenn trotz
⁶⁶) efr. „Nordd. Allg. Ztg.“ v. 20. Februar 1886.