Full text: Bismarcks Staatsrecht.

  
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einem Jahre standen. . . . Wenn es sich um Interessen des 
Reiches handelt, durch die seine Einheit, seine Fertigkeit, sein 
Vorteil wirklich bedingt sind, dann habe ich ja auch gezeigt, 
daß die partikularistischen Bedenken unserer Bundesgenossen 
mich unter Umständen nicht abhalten bei unserer Abstimmung 
das Recht und die Majorität, die wir etwa im Bundesstaate 
haben, so weit geltend zu machen, als die Verfassung uns er= 
laubt, auch wenn die Grenze zweifelhaft ist, oder von anderer 
Seite bestritten wird. In dieser Frage aber einen politisch in 
hohem Grade verstimmenden Druck auf die Bundesgenossen aus= 
zuüben, dafür hat uns Gott die Macht, die Preußen in Deutsch= 
land angewiesen ist, nicht gegeben.  . . . Es ist mir als Reichs= 
kanzler in keiner Weise gleichgültig, wie die verbündeten 
Monarchen, und namentlich die mächtigeren unter ihnen, persön= 
lich gestimmt sind, und wem dies gleich ist, der ist ein Theoretiker. 
Ich muß mit diesen Stimmungen sehr sorgfältig rechnen; sie 
fallen sehr schwer ins Gewicht.“ 
Mit dem Verfahren, unter den souveränen deutschen Fürsten= 
familien die Einsicht zu verbreiten, daß in kluger Eintracht 
untereinander, bei redlichem Wirken im Rahmen der Reichs= 
verfassung, auch das dynastische Heil der deutschen Fürsten und 
die beste Sicherung ihrer Zukunft liege, hat Fürst Bismarck 
vortreffliche Erfolge erzielt. In der großen Zahl geschickter Maß= 
nahmen im Interesse des Reiches wird immer eine ausgezeichnete 
Stelle die Art und Weise einnehmen, wie der Fürst nach dem 
tragischen Tode des Königs von Bayern mit dem Prinz= 
Regenten ein enges Vertrauensverhältnis anknüpfte, das dann 
sein persönliches Erscheinen in München befestigte und der Be= 
such unseres jetzt regierenden Kaiserlichen Herrn besiegelte.
	        
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