Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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dieses Umstandes eine so umfangreiche und höchst erregte Ver= 
handlung über diesen Antrag möglich war, so läßt sich das wohl 
nur aus dem Umstande erklären, daß es sich um Wahlrechts= 
theoreme handelte: ein Thema, bei welchem der Parteigeist seinen 
Einfluß geltend machen und die aus ihm fließende Leidenschaft= 
lichkeit den geistigen Blick der unter seinem Drucke Befindlichen 
trüben mußte. 
Das thema probandum war, daß die „Wahlfreiheit“ eines 
weiteren Schutzes teilhaftig werden sollte, indem Arbeitgeber oder 
deren Angestellte mit Gefängnis nicht unter drei Monat und 
Verlust der Ehrenrechte bestraft werden sollen, wenn dieselben 
einen im Lohn des Ersteren stehenden Deutschen wegen Aus= 
übung oder Nichtausübung öffentlicher Wahl= oder Stimmrechte 
aus der Arbeit entlassen, seinen Arbeitsverdienst kürzen oder ihn 
mit derartigen Maßregeln bedrohen. 
Man braucht sich durchaus nicht dahinter zu verschanzen, 
daß die Mangelhaftigkeit der im Antrage enthaltenen Kriterien 
schon die Schwierigkeit andeutet, dasjenige, was man mit dem 
Antrage treffen will, juristisch und vor allem kriminalistisch faß= 
bar zu machen. Man kann sogar zugeben, daß zwar nicht der 
Gebrauch, wohl aber der Mißbrauch wirtschaftlicher Autorität in 
den gedachten Fällen nicht schön sei; aber zunächst drängt sich 
doch die Frage auf, ob denn so zahlreiche und so bedenkliche Fälle 
derartigen Mißbrauchs nachgewiesen seien, daß man sich ent= 
schließen müßte, die mit Ausnahme der Sozialdemokraten von 
allen Seiten zugegebenen Bedenken abzuweisen und eine der= 
artige drakonische Strafbestimmung gegen solche Mißbräuche zu 
fixieren? 
Aus dem stenographischen Berichte ist man aber in der Lage, 
zu konstatieren, daß von seiten der dem Antrage im Prinzip Ge= 
neigten auch nicht ein einziger Fall vorgebracht wurde, der unter 
die Kriterien des Antrages fiele. Was Herr Lenzmann an 
„Fällen“ vortrug, bezog sich nämlich durchaus nicht auf Aus= 
übung von Wahl= oder Stimmrechten, sondern auf die Beteili= 
gung an der Agitation, und das Recht wird man den Arbeit=
	        
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