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Botschaft, vom 14. April 1883 datiert, wurde in der Reichstags=
sitzung des gleichen Tages vom preußischen Finanzminister ver=
lesen. Zunächst sprach der Kaiser davon, daß er es jederzeit als
eine der ersten von ihm übernommenen Pflichten erkannt habe,
der Lage der arbeitenden Klassen im ganzen Reiche dieselbe
Fürsorge und Pflege zuzuwenden, welche er in Preußen zur
Fortbildung der von seinem Vater im Anfang dieses Jahr=
hunderts begründeten Reformen zu betätigen suche. Schon bei
Erlaß des Sozialistengesetzes habe er seine Überzeugung kund=
gegeben, daß die Gesetzgebung sich nicht auf polizeiliche und straf=
rechtliche Maßregeln zur Unterdrückung und Abwehr staats=
gefährlicher Umtriebe beschränken dürfe, sondern Reformen ein=
führen müsse, welche dem Wohle der Arbeiter förderlich und die
Lage derselben zu bessern und zu sichern geeignet seien. Dieser
Überzeugung sei schon in der Kaiserlichen Botschaft vom
17. November 1881 Ausdruck gegeben, und es sei dem Reichstag
beim Beginn dieser Session ein neuer Entwurf des Unfall=
versicherungsgesetzes und ein Entwurf zur Organisation des ge=
werblichen Krankenkassenwesens vorgelegt worden. Aber während
die Beratung des letzteren schon soweit gediehen sei, daß die
Erfüllung der Erwartungen des Kaisers kaum mehr zweifelhaft
erscheine, sei die prinzipiell wichtigere Vorlage über die Unfall=
versicherung nicht soweit gefördert, daß auf deren baldige Durch=
beratung mit gleicher Sicherheit gerechnet werden könne. Bliebe
diese Vorlage jetzt unerledigt, so würde auch die Hoffnung, daß
in der nächsten Session weitere Vorlagen in bezug auf die Alters=
und Invalidenversorgung zum gesetzlichen Abschluß gebracht
werden könnten, völlig schwinden, falls die Beratungen des
Reichshaushaltsetat für 1884/85 die Zeit und Kraft des Reichs=
tages noch während der Wintersession in Anspruch nehmen müßte.
Daher lege die Reichsregierung diesen Etat aufs neue vor, damit
durch dessen vorgängige Beratung wenigstens für die Winter=
session diejenige Freiheit von anderen unaufschiebbaren Geschäften
gewonnen werde, welche erforderlich sei, um wirksame Reformen
auf sozialpolitischem Gebiete zur Reife zu bringen.