Full text: Bismarcks Staatsrecht.

 
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Botschaft, vom 14. April 1883 datiert, wurde in der Reichstags= 
sitzung des gleichen Tages vom preußischen Finanzminister ver= 
lesen. Zunächst sprach der Kaiser davon, daß er es jederzeit als 
eine der ersten von ihm übernommenen Pflichten erkannt habe, 
der Lage der arbeitenden Klassen im ganzen Reiche dieselbe 
Fürsorge und Pflege zuzuwenden, welche er in Preußen zur 
Fortbildung der von seinem Vater im Anfang dieses Jahr= 
hunderts begründeten Reformen zu betätigen suche. Schon bei 
Erlaß des Sozialistengesetzes habe er seine Überzeugung kund= 
gegeben, daß die Gesetzgebung sich nicht auf polizeiliche und straf= 
rechtliche Maßregeln zur Unterdrückung und Abwehr staats= 
gefährlicher Umtriebe beschränken dürfe, sondern Reformen ein= 
führen müsse, welche dem Wohle der Arbeiter förderlich und die 
Lage derselben zu bessern und zu sichern geeignet seien. Dieser 
Überzeugung sei schon in der Kaiserlichen Botschaft vom 
17. November 1881 Ausdruck gegeben, und es sei dem Reichstag 
beim Beginn dieser Session ein neuer Entwurf des Unfall= 
versicherungsgesetzes und ein Entwurf zur Organisation des ge= 
werblichen Krankenkassenwesens vorgelegt worden. Aber während 
die Beratung des letzteren schon soweit gediehen sei, daß die 
Erfüllung der Erwartungen des Kaisers kaum mehr zweifelhaft 
erscheine, sei die prinzipiell wichtigere Vorlage über die Unfall= 
versicherung nicht soweit gefördert, daß auf deren baldige Durch= 
beratung mit gleicher Sicherheit gerechnet werden könne. Bliebe 
diese Vorlage jetzt unerledigt, so würde auch die Hoffnung, daß 
in der nächsten Session weitere Vorlagen in bezug auf die Alters= 
und Invalidenversorgung zum gesetzlichen Abschluß gebracht 
werden könnten, völlig schwinden, falls die Beratungen des 
Reichshaushaltsetat für 1884/85 die Zeit und Kraft des Reichs= 
tages noch während der Wintersession in Anspruch nehmen müßte. 
Daher lege die Reichsregierung diesen Etat aufs neue vor, damit 
durch dessen vorgängige Beratung wenigstens für die Winter= 
session diejenige Freiheit von anderen unaufschiebbaren Geschäften 
gewonnen werde, welche erforderlich sei, um wirksame Reformen 
auf sozialpolitischem Gebiete zur Reife zu bringen.
	        
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