Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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auf einem Prinzipe, das allerdings von Fürst Bismarck einmal 
scharf verurteilt und seitdem mehr und mehr von allen Parteien 
aufgegeben ist, von den einen, weil sie im allgemeinen direkten 
Wahlrecht das allein richtige Prinzip erkennen, von den anderen, 
weil sie eine rein ständische Wahlordnung erstreben, nicht im alten 
Sinne des Wortes, sondern in einem modernen, und nicht bloß 
für Preußen, sondern auch für das Reich. 
Sind das für den Augenblick akademische Fragen, so werden 
sie doch einigermaßen praktisch durch unsere noch nicht abge= 
schlossene Verwaltungsreform. Diejenigen Politiker, die in dem 
Reichswahlgesetz den Ausdruck der reinen Vernunft erkennen, 
sind auch naturgemäß sofort entschlossen, dasselbe nicht bloß auf 
den Staat, sondern auf Kommune, Kreis und Provinz zu über= 
tragen. Wenigstens die preußische Fortschrittspartei verlangte 
im Jahre 1869 etwas ähnliches und machte auch bei der Städteord= 
nung vor solcher Uniformierung nur aus Gründenpolitischer Oppor= 
tunität halt. Erweist es sich nun aber, daß nicht jeder Verband 
dasselbe Wahlrecht verträgt, daß eine Stadt= oder Dorfgemeinde 
Interessen aufrecht zu erhalten hat, die nicht ohne weiteres dem 
allgemeinen Wahlrecht Preis gegeben werden können, so erhält 
auch die Frage ihre Berechtigung, ob das, was für das Reich 
zweckmäßig oder erträglich ist, ohne weiteres auf den Staat 
übertragbar ist, ob nicht vielmehr auch hier die Verschiedenartig= 
keit der Verbände diejenige des Wahlrechts verlangt oder ge= 
stattet. Das allgemeine direkte Wahlrecht als Grundlage des 
preußischen Abgeordnetenhauses ist nicht bloß eine fortschrittliche 
Forderung, sondern gelegentlich auch einmal von konservativer 
Seite geltend gemacht, damals, als von dieser (freilich nur sehr 
vereinzelt) vorgeschlagen wurde, das Abgeordnetenhaus aus den 
preußischen Mitgliedern des Reichstages zusammenzustellen. 
Wie verschieden ein und dasselbe Wahlrecht für Verbände un= 
gleichen Umfanges und ungleicher Interessen wirkt, hat uns 
Amerika gelehrt. Auf die Frage, wie die berüchtigte Tammany= 
Wirtschaft möglich war, gab Fr. Kapp in den „Preußischen 
Jahrbüchern“ die beste Auskunft. Das Übel, sagt er, liegt in 
Bismarcks Staatsrecht. 16
	        
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