Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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mit den Bedürfnissen und Gesinnungen der Einzelstaaten hin= 
gewiesen werden, und die verfassungsfreundlichen Blätter sollten 
jeden Versuch, die Deckung der öffentlichen Verantwortlichkeit 
da herzustellen, wo sie bisher fehlte, willkommen heißen.“ 
Die „Frankf. Ztg.“ knüpfte an diese Bismarck'schen Aus= 
lassungen die folgenden Bemerkungen:⁸³) 
„Fürst Bismarck hat seit seinem Ausscheiden aus der aktiven 
Politik schon wiederholt die Einzellandtage animiert, sich mit den 
Reichsangelegenheiten zu befassen. Die Darlegung der „Hamb. 
Nachr.“ deckt sich zu einem guten Teile mit dem Bestreben 
der Demokratie, dessen Ausdruck der Antrag Muser war. Es 
handelt sich für uns darum, eine Einwirkung der Landtage auf 
die Abstimmungen der Regierungen im Bundesrat herzustellen 
und der Volksvertretung die Möglichkeit einer Kontrolle der 
Bundesratsbestimmungen zu sichern. Genau dasselbe wollen 
die „Hamb. Nachr.“, wenn sie verlangen, die Regierungen sollten 
ihrerseits Wert darauf legen, sich bei ihren Abstimmungen im 
Bundesrate mit ihren Landesvertretungen in Übereinstimmung 
zu halten. Da aber die Regierungen dies freiwillig — wenig= 
stens bisher — nicht geübt haben, so ist es notwendig, den Re= 
gierungen eine solche Übung zur Pflicht zu machen. Daß das 
logisch ist, werden auch die „Hamb. Nachr.“ zugeben müssen, zumal 
sie finden, daß ein solches Verlangen mit dem bestehenden 
deutschen Staatsrecht im Einklang ist. Ebenso ist die Öffentlich= 
keit der Bundesratssitzungen eine demokratische Forderung. Wir 
würden es als einen wesentlichen Fortschritt begrüßen, wenn 
diese Öffentlichkeit wenigstens zunächst in der in den „Hamb. 
Nachr.“ vorgeschlagenen Form gewährt würde. Die Folgen 
dieser Öffentlichkeit beurteilen wir ähnlich wie der Gewährs= 
mann des Blattes; wir versprechen uns davon eine erhebliche 
Steigerung des Interesses an den Reichsangelegenheiten und 
zugleich eine im allgemeinen sachliche Behandlumg der politischen 
Fragen, da es darauf ankäme, die Interessen aller Reichsteile 
⁸³) efr. „Frankfurter Zeitung“ vom 21. Februar 1896.
	        
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