Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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ich wünsche die partikularen Landtage mehr, als bisher der Fall 
gewesen ist, von den großen nationalen Interessen durchsetzt, be= 
lebt, begeistert zu sehen. 
Vor dreißig Jahren war die deutsche Frage in allen Land= 
tagen die erste. Jetzt ist es anders, jetzt sagt man dort: diese 
Sache geht uns nicht mehr an. Ja, darauf ist unsere ganze 
Einrichtung, unsre deutsche Verfassung nicht berechnet, sondern 
auf das Ineinandergreifen aller amtlich berechtigten Faktoren im 
nationalen und einheitlichen Sinne. Und wenn wir das nicht 
erreichen, so fürchte ich, geht es rückwärts mit unserm National= 
gefühl, und das kann unter Umständen bei wechselnder europä= 
ischer Konstellation eine betrübende Sache sein.“ 
Erwähnenswert ist noch eine Bismarck'sche Äußerung in 
den „Hamburger Nachrichten“ aus dem Jahre 1893 über das 
Recht des Ministers eines deutschen Bundesstaates öffentlich 
zu den einzelnen Fragen der Reichspolitik Stellung zu nehmen⁸⁶). 
„In der Presse wird abfällig kritisiert, daß der herzoglich 
anhaltische Minister von Köseritz bei der Eröffnung des 
anhaltischen Landtages geäußert hat: 
„Unser finanzielles Verhältnis zum Reiche weist, unter der 
Wirkung der Handelsverträge und bei der andauernden Steige= 
rung der Militärlast, in diesem Jahre eine nicht unerhebliche 
Verschlechterung auf, und der gegenwärtige Zustand der Unsicher= 
heit, sowohl in bezug auf die Befürchtung des Abschlusses weiterer, 
unserer Landwirtschaft nachteiliger Handelsverträge, als auf das 
Schicksal der schwebenden Militärvorlage im Reichstage, ist nicht 
dazu angetan, eine demnächstige Verbesserung dieses Verhält= 
nisses voraussehen zu lassen.“ 
Man findet, daß solche Äußerungen unzulässig und für die 
Reichseinheit bedenklich seien. Die „Cons. Corr.„ bestreitet 
dies mit Recht. Dem Minister eines deutschen Bundes= 
staates darf das Recht, öffentlich seine Stellungnahme zu den 
einzelnen Fragen in der Reichspolitik darzulegen, in keinem 
⁸⁶) efr. „Hamburger Nachrichten“ v. 7. März 1893.
	        
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