Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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staaten auf die Wahrnehmung der speziellen Angelegenheiten 
ihrer Angehörigen beschränkt bleiben müssen. 
In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 9. Dezember 
1867 erklärte Bismarck auf den Antrag der Abgeordneten von 
Bennigsen und Kanngießer: 
„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern: dafür Sorge 
zu tragen, daß das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
auf den Etat des Norddeutschen Bundes übernommen und die 
innerhalb des Bundes bestehenden preußischen Gesandtschafts= und 
Konsulatsposten aufgehoben werden“ das Nachstehende: 
„Die Königliche Regierung hält den gestellten und soeben 
von einem der Herren Antragsteller verteidigten Antrag in seinem 
ersten Teile für einen prinzipiell zweifellos richtigen, indem er 
das Ziel andeutet, nach welchem die Bundesverfassung in ihrer 
Entwickelung zu streben hat und nach welchem die deutsche 
Politik Preußens strebt. Ich betrachte den jetzigen Zustand als 
ein Provisorium, als ein Übergangsstadium, aus welchem heraus 
sich eine strenge konzentrierte Vertretung des Bundes nach außen 
hin, wenigstens auf dem Gebiete der großen Politik, zweifellos 
entwickeln muß. Ich kann an einem kurzen Beispiele die Not= 
wendigkeit davon klar machen. 
Ihnen allen wird erinnerlich sein, daß vor kurzem bei der 
Einladung zu den Konferenzen (in der Luxemburger Frage) die 
Sächsische Regierung die Einladung an das Bundespräsidium ver= 
wies, und daß dieses Verhalten mit dem Geiste der Bundesver= 
fassung so vollkommen im Einklange gefunden wurde, wie das 
ganze politische Verhalten der Sächsischen Regierung, seit sie dem 
Bunde beigetreten ist, überhaupt jederzeit gewesen ist; aber genau 
genommen, hätte sich Preußen dieser Einladung gegenüber juristisch 
ganz in derselben Lage befunden, nur daß Preußen ein größerer 
Staat ist, und daß Se. Majestät der König zugleich in seiner Person 
das Bundespräsidium vereinigt; aber nach einer buchstäblichen Aus= 
legung der Verfassung hätte die preußische Diplomatie die Ein= 
ladung auch ihrerseits, ebenso wie die sächsische, an das Bundes= 
präsidium verweisen sollen. Daß diesem Umstande bei jetziger
	        
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