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Lage der Dinge noch nicht Rechnung getragen ist, werden Sie
alle billigen.
Wir streben diesem Ziele zu, aber mit vorsichtiger Schonung
der Gefühle unserer Bundesgenossen. Es ist dies eine zarte
Frage der dynastischen Empfindlichkeit jederzeit gewesen. Ich
brauche nur daran zu erinnern, daß die Versuche, Deutschland zur
Einigung zu führen in den Jahren 1848 und 1849, die sich an
den Namen des Herrn von Radowitz knüpfen, in erster Linie
und vorzugsweise an dieser Frage gescheitert sind, indem man,
vielleicht doktrinärer, als nötig war, darauf beharrte, daß das
Gesandtschaftsrecht der verbündeten Staaten von Hause aus
zu Gunsten der Bundesregierung aboliert werden sollte; ein
Opfer, zu dem jene sich nicht verstehen konnten. Wenn die
Königliche Regierung, oder wenn das Bundespräsidium noch
nicht dazu geschritten ist, dem Bunde eine politische Vertretung
im Auslande zu geben, so ist es davon nicht abgehalten
worden durch die Befürchtung, daß irgend eine der größeren
Mächte dem Bunde die Anerkennung versagen könnte. Wir
hegen diese Befürchtung nicht, und es ist auch nicht die geringste
Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß ein solcher Fall eintreten sollte,
da doch die Bundesflagge allseitige Anerkennung gefunden hat und
damit schon der Vorgang gegeben ist auch zur Anerkennung des
Gesandtschaftsrechts, und wir erwarten in der Tat keine Einsprache.
Wenn bisher nichts geschehen ist, so hat der Grund lediglich in
der Schonung des bestehenden Gesandtschaftsrechtes unserer
Bundesgenossen gelegen, und es wird da, so lange die Bundes=
genossen nicht freiwillig auf das ihnen verfassungsmäßig zu=
stehende Gesandtschaftsrecht verzichten und insoweit sie es nicht
tun, meines Erachtens eine Teilung der Repräsentation nach
außen zwischen dem Bunde und den einzelnen Bundesstaaten in
der Weise stattfinden müssen, daß die Führung und Vertretung
der großen europäischen Politik in Fragen, beispielsweise wie die
heutige Konferenzfrage, dem Bunde gebührt, daß es aber den
einzelnen Gesandtschaften unbenommen bleibt, den Schutz ihrer
Angehörigen und der Interessen derselben nach wie vor zu üben,