Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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tung eines Bundesstaats, besonders eines der mächtigeren im 
Reich, Einfluß haben können, um so unentbehrlicher ist es mir, 
dort ein vertrautes, eingelebtes, mit allen Faktoren bekanntes 
Organ zu haben, mit dem ich korrespondieren kann, und das 
mich aufklärt über die Seiten, die man etwa anschlagen muß, 
um zu einer Verständigung zu gelangen. Daß dies nun Kaiser= 
liche Kommissarien sein sollen, d. h. daß die Funktionen der Ver= 
tretung spezifisch preußischer Interessen, der Geltendmachung un= 
serer preußischen Wünsche am Reich, der Bringung zur Aner= 
kennung derselben bei den übrigen Regierungen auf Reichskosten 
geschehen könnten, damit kann ich mich nicht befreunden. Wie 
käme das bayerische Budget dazu, in seinen Reichsmatrikular= 
beiträgen dafür zu zahlen, damit in München die preußische An= 
sicht geltend gemacht werden kann, damit sie dort Anklang findet? 
Umgekehrt, man müßte dann schon so weit gehen, daß man auch 
Gesandte der Einzelstaaten in Berlin als kaiserliche Kommissarien 
bezahlte, damit diese bei uns für die bayerischen Interessen 
plädieren und für ihre Vertretung am Reich plädieren. Es 
würde das doch zu keiner haltbaren und praktisch als möglich zu 
denkenden Einrichtung führen. 
Ich möchte überhaupt dringend empfehlen, und namentlich 
dem Vorredner, der mir so sehr häufig Gelegenheit gegeben 
hat, mit ihm theoretische Ansichten auszutauschen — coram publico 
und auch sonst — daß wir die Politik doch etwas mehr vom 
praktischen Gesichtspunkte betrachten. Sie ist in der Tat eine 
eminent praktische Wissenschaft, bei der man sich an die Form, 
an die Namen, an Theorien, in die sie gerade hineinpassen soll, 
nicht so sehr kehren darf. 
Noch ein Wort über die Militärbevollmächtigten. Die Not= 
wendigkeit eines solchen in München — und einen andern haben 
wir in Deutschland nicht mehr — hat der Vorredner ja eben= 
falls zugegeben; ich habe aber auch da einen Vorschlag vermißt, 
wie er das Verhältnis anderweit eingerichtet haben möchte, wenn 
wir diese Einrichtung nicht behielten. Es würde doch auch da, 
wie mit den Kaiserlichen Kommissarien, wahrscheinlich wesentlich
	        
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