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In einem nationalliberalen Blatt finden sich über die da=
maligen Verhandlungen folgende beachtenswerte Ausführungen: ⁹⁴)
Als im November 1870 die Verhandlungen mit Bayern
und Württemberg in Versailles stattfanden, wollte der Kronprinz
eine enge Zentralisierung aller militärischen Kräfte, also alles
in allem wohl mehr oder minder eine kaiserliche Armee. Der
Kaiser und Bismarck aber glaubten nicht mehr erreichen zu
können, als tatsächlich erreicht worden ist. Hierzu ist wohl noch
bei König Wilhelm I. die Abneigung gegen Änderung der
Äußerlichkeiten, der Bezeichnungen und Farben, unter denen er
als siebzehnjähriger Prinz und als siebzigjähriger Monarch zu
Felde gezogen war, hinzugekommen. Man wollte die deutschen
Verbündeten, welche tapfer mit uns gefochten hatten, zufrieden
nach Haus gehen lassen. So ließ man den deutschen Fürsten
eine Anzahl militärischer Hoheits= und Ehrenrechte; jedoch wurde
überall, mit Ausnahme Bayerns, der deutsche Kaiser als oberster
Kriegsherr im Krieg und Frieden anerkannt. Diese Verhältnisse
wurden zum Teil dadurch geordnet, daß eine Anzahl deutscher
Staaten ihre Truppen in eine engere Vereinigung mit der
preußischen Armee, dem mächtigen Kern des deutschen Heeres
treten ließen, Bayern hatte jedoch durch den Vertrag vom
23. November 1870 seine Militärhoheit im Frieden behalten.
Indes war dem deutschen Kaiser nicht nur das Inspektionsrecht,
sondern eine Inspektionspflicht beigelegt worden. Im Kriege
aber sollen alle bayrischen Truppen nach jenem Vertrage, der
durch die Schlußbestimmung zum elften Abschnitt der Deutschen
Reichsverfassung reichsgesetzliche Gültigkeit hat, unter den Befehl
des Kaisers treten.
So behielt Bayern, obgleich es nur die im Reichshaushalt
ausgeworfene Quote wie jeder andere Staat erhält, sein eigenes
Kriegsministerium, seinen Generalstab (Zentralstelle genannt),
seine Schießschulen, seine Kriegsakademie u. s. w. Sachsen und
Württemberg hatten ebenfalls eine eigene Verwaltung unter
⁹⁴) efr. „Nationalzeitung“ vom 16. Oktober 1897.