Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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posteinrichtungen einerseits und denjenigen von Württemberg und 
Bayern andererseits. Diese postalischen Anomalien, die besonders 
darin zum Ausdruck gelangen, daß die Korrespondenzkarten und 
Freimarken nur je für das Ausgabegebiet gültig sind, haben für 
die Reisenden und den Handelsstand viele unnütze Ausgaben 
und große Verdrießlichkeiten zur Folge, da die Briefe, welche mit 
unrichtigen, wenn auch in anderen deutschen Staaten gültigen 
Postmarken frankiert sind, mit Strafporto belegt, die Korre= 
spondenzkarten anderer deutscher Postgebiete aber gar nicht ab= 
geschickt werden. Besonders drückend sind diese Übelstände da, 
wo auf langen Strecken, wie zwischen Württemberg und Bayern, 
die Grenzen hinüber und herüber greifen. Dem Handels= und 
Gewerbestande, der vielfach die Freimarken der verschiedenen 
Postgebiete des Deutschen Reiches zur Ausgleichung kleinerer 
Schuldbeträge erhält, erwachsen daraus gleichfalls vielfache Ver= 
luste. An den Hohen Bundesrat richten wir deshalb die ge= 
horsamste Bitte: eine Beseitigung dieser den Verkehr erschweren= 
den postalischen Verschiedenheiten im Deutschen Reiche hoch= 
geneigtest bewirken zu wollen.“ 
Daraufhin fanden Ausschußberatungen des Bundesrates 
über die Postmarkenfrage statt; ihr Ausgang war ein ergebnis= 
loser; die Herren Vertreter der Königlich Bayerischen und der 
Königlich Württembergischen Regierung berichteten darüber selbst 
wie an ihre Regierungen auch an den Reichskanzler. 
Reichskanzler Fürst Bismarck richtete unterm 24. Fe= 
bruar 1883 einen Erlaß an den Staatssekretär des Reichspost= 
amts, in dem es u. a. hieß: 
„Soweit diese Frage auf den Verkehr mit Postkarten sich 
bezieht, erblicken die beiden süddeutschen Regierungen einen den 
praktischen Bedürfnissen zunächst genügenden Ausweg darin, daß 
die zur Versendung in ein anderes Postgebiet bestimmten, aber 
mit einer unzulässigen Marke frankierten Postkarten nicht wie 
bisher, von der Beförderung ausgeschlossen, sondern ebenfalls, 
aber mit einem Zuschlagporto, befördert werden. Es will mir 
nicht einleuchten, daß hiergegen Bedenken aus den Verein=
	        
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