Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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barungen des Weltpostvereins hergeleitet werden können: meines 
Erachtens kann der den internationalen Postverkehr regelnde 
Vertrag uns nicht hindern, innerhalb unseres eigenen Gebietes 
Erleichterungen und Verbesserungen des Verkehrs eintreten zu 
lassen, welche die internationalen Beziehungen überhaupt nicht 
berühren. Ich habe erst bei dieser Gelegenheit und zu meiner 
Überraschung erfahren, wie groß die Zahl der in dem Verkehr 
zwischen den drei deutschen Postgebieten wegen irriger Fran= 
kierung von der Beförderung ausgeschlossenen Postkarten ist. 
Wenn diese Zahl solcher Karten allein in Württemberg bis auf 
900 in einem Jahre steigen kann, so tritt darin ein Mißstand 
zu Tage, dessen Behebung durch die Berufung auf posttechnische 
Schwierigkeiten nicht hinausgeschoben werden darf und dessen 
Fortbestehen entgegenzutreten ich als Reichskanzler 
im nationalen Interesse mich verpflichtet fühle. 
Euer Exzellenz wollen daher erwägen, in welcher näher zu re= 
gelnden Weise die Beförderung der fraglichen Postkarten durch eine 
Vereinbarung mit den Regierungen von Bayern und Württem= 
berg auf dem Boden des verfassungsmäßigen Reservatrechtes 
beider Staaten am zweckmäßigsten sichergestellt werden kann, und 
mir Ihre desfallsigen Vorschläge einreichen. Die schleunigste 
Erledigung der nach dieser Richtung bestehenden Beschwerden 
liegt im allseitigen Interesse; ich wünsche deshalb eine 
Verständigung darüber zwischen den deutschen Postverwaltungen 
unverweilt, ohne die Wiederaufnahme der Verhandlungen in den 
Ausschüssen des Bundesrates abzuwarten, herbeizuführen und 
sehe Euer Exzellenz Vorschlägen entgegen.“ 
Am 24. März 1883 berichtete dann der Staatssekretär 
Dr. Stephan dem Reichskanzler, daß vom 1. April l. J. ab die An= 
ordnung in Kraft treten werde, wonach innerhalb des Reichs= 
gebietes die mit einem unzutreffenden deutschen Wertzeichen ein= 
gelieferten Postkarten nicht mehr als unzulässig betrachtet, 
sondern gegen Erhebung von 5 Pfg. Porto und 5 Pfg. Zuschlag= 
gebühr befördert werden sollen. — 
Im Herbst 1899 wurde die Postmarkenfrage erneut durch
	        
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