Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Preußen sein, sich auch solchen Veränderungen und Verbesserungen 
der Gesetzgebung hindernd entgegenzustellen, welche im Rate der 
Krone reiflich erwogen und als notwendig erkannt worden, — 
Reformen, welche nach jahrelanger mühevoller Arbeit zu einer 
Verständigung gereift waren, und deren Durchführung der König 
in voller Übereinstimmung mit seinem Ministerium in Interesse 
des Landes als dringend wünschenswert erachtete. 
Daß letzteres in bezug auf die beabsichtigte Verwaltungs= 
reform der Fall war, darüber konnte niemand im Zweifel sein, 
welcher den Gang der inneren Politik seit der Thronbesteigung 
Kaiser Wilhelms I. und die neuere Entwicklung derselben seit 
Wiederherstellung des inneren Friedens im Jahre 1866 aufmerk= 
sam verfolgt hatte; — überdies lagen die unumwundensten Er= 
klärungen der Regierung darüber vor. 
Wenn trotzdem die offenkundigen Absichten der Staats= 
regierung gerade im Herrenhause auf entschiedenen Widerstand 
stießen, so war hiermit der Fall eingetreten, für welchen der 
Krone das Recht gegeben ist, einen unmittelbaren Einfluß auf 
die Stellung des Hauses zu üben. 
Fürst Bismarck sprach in seiner Rede vom 19. April 1871, die 
wir in dem Kapitel vom Bundesrat ¹⁰⁰) ausführlich wiedergegeben 
haben, von der Untauglichkeit des Herrenhauses für seinen Zweck 
und verwies auf den Bundesrat als wahres erstes Haus. 
Zur Zeit des Pairschubs hatte der Fürst eine Unterredung 
mit dem Abgeordneten von Unruh und zwar über die Kreis= 
ordnung, die Reform des Herrenhauses und den Pairsschub. 
„Er habe die Zusammensetzung unseres Herrenhauses stets, 
schon zur Zeit Friedrich Wilhelms IV., für keine glückliche gehalten, 
und als dieser ihn einmal gefragt, ob nach seiner Ansicht dem 
Grafen Arnim neben seiner Virilstimme auch noch das Wahlrecht 
zustehe, geantwortet, er halte die Spaltung des Grundbesitzes (der 
Rittergüter) in mehrere Kategorien, in dem großen und befestigten, 
den alten 2c. für keine glückliche. Die Gutsbesitzer im allgemeinen, 
¹⁰⁰) efr. Kapitel 2. 
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