Full text: Bismarcks Staatsrecht.

Die „Kölnische Zeitung“ bezeichnet diese Aufgabe selbst ganz 
zutreffend, indem sie ausführt, daß die Bedeutung einer ersten 
Kammer in Preußen, also in einem Staate mit konstitutionell= 
monarchischer Regierung, eine wesentlich andere sei, als in einem 
Staate mit palamentarischer Regierungsform, wie England oder 
Frankreich. In diesen Staaten hänge die jeweilige Regierung 
im wesentlichen davon ab, ob sie es verstehe, sich für alle ihre 
Maßregeln die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zu ver= 
schaffen, dabei könne das Bestehen zweier gleichberechtigter Kammern 
nebeneinander nur verwirrend wirken und zu schweren politischen 
Kämpfen führen; in einem konstituell monarchischen Staate wie 
Preußen hingegen, der sich nicht der vorübergehenden Volks= 
strömung zu fügen habe, sei das Vorhandensein einer ersten 
Kammer ein Sicherheitsventil gegen Überstürzungen in der Gesetz= 
gebung. Der ersten Kammer, die nicht aus Volkswahlen hervor= 
gehe, deren Mitglieder nicht der gefährlichen aura popularis ein 
Opfer zu bringen hätten, falle die Aufgabe zu, eine heilsame 
Bremse am Staatswagen zu bilden, namentlich in Zeiten, wo 
der politische Weg steil und abschüssig sei. Das ist vollkommen 
zutreffend, und wir glauben, daß das preußische Herrenhaus an 
Fähigkeit, diesem politischen Zwecke zu entsprechen, verlieren 
würde, wollte man seine Zusammensetzung in der Weise abändern, 
wie es den Vorschlägen Dr. Friedbergs und der „Kölnischen 
Zeitung“ entsprechen würde. 
Diejenigen Elemente der Bevölkerung, die bei der jetzigen 
Ernennung zum Herrenhause zu kurz kommen, gehören doch im 
großen und ganzen nicht zu denen, bei welchen man die Neigung 
voraussetzen darf, gegebenenfalls den Staatswagen zu hemmen, 
wenn er einmal auf ein falsches Geleis und in ein gefährliches 
Rollen geraten sollte. Wir sind der Ansicht, daß die Vertretung 
dieser Bevölkerungsschichten und ihre Beteiligung an der Gesetz= 
gebung naturgemäs in die zweite Kammer, das Abgeordneten= 
haus gehört. Ein preußisches Herrenhaus, das eine Vertretung 
von Handel, Industrie, gelehrten Berufsarten und Korporationen 
in dem Maße in sich vereinigt, wie es Dr. Friedberg und die
	        
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