Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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ein geringeres, als es jetzt ist, wo der Feudalismus und der 
Großgrundbesitz in ihm ausschlaggebend sind. Wer das Herein= 
brechen weiterer demokratischer Tendenzen in unsere Gesetzgebung 
als eine Gefahr für das Königreich Preußen ansieht, muß bestrebt 
sein, das Herrenhaus und seine Position zu schützen und zu be= 
festigen, nicht aber es anzugreifen. Wer letzteres tut, macht sich, 
vielleicht ohne es selbst zu wissen, zum Förderer von subversiven 
Bestrebungen, die sich in letzter Linie gegen den Bestand des 
preußischen Staates in seiner heutigen Gestalt richten. Wenn 
wir den mehr oder weniger radikalen Umgestaltungsprojekten, 
wie sie in bezug auf das preußische Herrenhaus immer wieder 
auftauchen, Folge geben wollten, und, was wir freilich nicht be= 
fürchten, sich ein Staatsmann fände, der darauf einginge, so 
würde der preußische Staat vielleicht sehr bald zu einem Spiel= 
ball für eitle demokratisch=manchesterliche Regierungskünstler nach 
dem Geschmacke der Herren Rickert und Genossen werden. 
Wir erblicken daher die Aufgabe einer verständigen preußi= 
schen Politik nicht in einer Verminderung, sondern eher in einer 
Verstärkung der Widerstandskraft, die dem preußischen Herren= 
hause in seiner jetzigen Zusammensetzung gegen den Einbruch 
staatsgefährlicher Tendenzen in die Gesetzgebung des Landes 
innewohnt; und wir wünschen ein Plus, nicht ein Minus des 
Einflusses des Herrenhauses auf die Legislative. 
Im übrigen glauben wir nicht irre zu gehen, wenn wir die 
neuen Vorschläge auf Umgestaltung des Herrenhauses zugleich 
auf das Bedürfnis zurückführen, den starken agrarischen Einfluß 
zu brechen, den das Herrenhaus in seiner jetzigen Zusammen= 
setzung unter Umständen auszuüben vermag, und daß sich die 
Tendenz dieser Vorschläge nicht bloß gegen das Maß von poli= 
tischem Konservatismus richtet, das im jetzigen Hause vorhanden 
ist. Wer der Ansicht ist, daß die Vertretung der Landwirtschaft 
in der preußischen Gesetzgebung nicht noch einer weiteren Ver= 
minderung ausgesetzt werden darf, wird deshalb auch aus diesem 
Grunde den Reformvorschlägen gegenüber sich ablehnend ver= 
halten müssen.“
	        
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