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früher gerühmt worden ist. Die vielfach nicht ohne Grund
beklagte Unvollkommenheit der Gesetze selbst fällt daher wesent=
lich der parlamentarischen Behandlung zur Last. Diese trägt
die Schuld, wenn die wohldurchdachten und ausgearbeiteten
Entwürfe, wie der Abg. Gneist dies kürzlich betreffs der Ver=
waltungsreformgesetze aussprach, mit Hunderten von Beulen
bedeckt aus den Beratungen hervorgehen, nicht aber die Regierung,
die in der Mehrzahl der Fälle die von ihr selbst am meisten
empfundenen Verschlechterungen hinnehmen muß, um nur die
Entwicklung und den Fortgang der Gesetzgebung überhaupt nicht
zum Stillstand zu bringen.
Ebensowenig verdient der fernere Vorwurf eine ernsthafte
Widerlegung, daß mit der Wiederherstellung des Staatsrats
nichts anderes beabsichtigt sei, als den Einfluß sowohl der
Volksvertretung wie auch den des Gesamtministeriums herab=
zudrücken, oder, wie es in der jetzt üblichen Redewendung heißt,
den Staatsrat gegen Parlament und Staatsministerium aus=
zuspielen. Eine Wiederherstellung des Staatsrats ist nach der
Lage der Verhältnisse nur innerhalb des Rahmens der be=
stehenden staatsrechtlichen Organisation denkbar. Diese aber
hat weder Raum für eine Körperschaft, welche die Rechte der
Volksvertretung zu schmälern im stande wäre, noch läßt sie eine
Behörde zu, welche die Minister einerseits von ihrer Verant=
wortlichkeit entbinden könnte, andererseits aber den Ministerrat
des Rechtes und der Pflicht der Beratung des Staats=
oberhauptes zu entheben vermöchte.
Weitgehende politische Gesichtspunkte, wie sie in durchaus
willkürlicher Weise von gegnerischer Seite in den Vorschlag
hineingetragen worden sind, liegen demselben daher ebenso fern,
wie im Jahre 1854, als der Staatsrat in seine Funktionen
zeitweise wieder eingesetzt wurde. Heute wie damals handelt
es sich ausschließlich um Erwägungen administrativer Zweck=
mäßigkeit. Wird hierbei auf ein Organ zurückgegriffen, das in
dem staatlichen Leben Preußens und anderer Länder seiner Zeit
eine bedeutende Rolle gespielt hat und an dessen Namen sich in=