Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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folgedessen gemeinhin weitergehende Vorstellungen knüpfen, so 
beruht dies lediglich darauf, daß der Staatsrat in Preußen 
noch gegenwärtig zweifellos zu Recht besteht und daß daher 
vermöge desselben auf dem kürzesten Wege und ohne weitere 
parlamentarische Schwierigkeiten zu verursachen, die gesuchte 
Abhilfe geschaffen werden kann. Die Stellung des Staatsrats 
wird allerdings gegenüber den bestehenden Organisationen eine 
bescheidenere sein müssen, als dieselbe früher gewesen ist und 
der Name annehmen lassen könnte. Aber auch in dieser nach 
außen hin minder hervortretenden Gestalt wird er bei gehöriger 
Organisation und entsprechender Zusammensetzung diejenigen 
Dienste sehr wohl zu erfüllen im stande sein, welche von ihm 
gefordert und erwartet werden. 
Dies führt auf denjenigen Einwand, welcher anscheinend 
die meiste Berechtigung für sich hat und der dahin geht, daß 
die dem Staatsrate zugedachten Aufgaben auch in anderer weniger 
umständlichen Weise ebenso erfolgreich erfüllt werden könnten. 
Der Staatsrat wird wesentlich dazu berufen sein, als 
kommissarisches Organ des Gesamtministeriums die Entwürfe 
der Ressortministerien sachlich und formell zu prüfen, insbesondere 
die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit derselben im ganzen und 
einzelnen zu begutachten; die Aufrechterhaltung des Zusammen= 
hanges der Entwürfe mit der bestehenden Gesetzgebung wahr= 
zunehmen, Widersprüche derselben in sich und mit anderen 
Gesetzen zu beseitigen, Unebenheiten und Unklarheiten in der 
Redaktion zu verbessern. Für eine derartige Tätigkeit würden 
Ministerial= und Fachkommissionen, wie sie von einzelnen Seiten 
empfohlen worden sind, nur einen unvollkommenen Ersatz zu 
bieten vermögen. Die Leistungen von Fachkommissionen sind 
bisher, mit wenigen Ausnahmen, nicht besonders günstig be= 
urteilt worden. Auch würde sich eine Zusammenberufung der= 
selben nur bei ungewöhnlichen Anlässen rechtfertigen lassen. In 
der Hauptsache würde es daher bei Ministerialkommissionen 
bewenden müssen, deren Beratungen sich indessen, so wertvoll 
dieselben auch an sich sind, im wesentlichen auf einen Meinungs=
	        
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