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rat von neuem einberufen ist, dafür, daß derselbe weder die
Tätigkeit des Parlaments beeinträchtigen, noch, wie gleichfalls
behauptet worden, von demselben in den Schatten gestellt
werden wird.
Der Zweck besteht in der vollkommeneren Vorbereitung der
Gesetzesvorlagen, die bisher allein auf den Schultern des
Staatsministeriums ruhte. Das Bedürfnis hierzu ist vor allem
in den Kreisen selbst empfunden worden, in welchen die ge=
samten Fäden des Staatsorganismus zusammenlaufen und
welche zur Überwachung der Interessen desselben berufen sind.
Es ist bei jeder Gesetzgebung von Wichtigkeit, sowohl die Folgen
zu überblicken, welche eine Maßregel auf die Kreise des Volks=
lebens üben wird, als auch die Rückwirkung, welche sie auf den
Staats= und Regierungsorganismus haben kann und in vielen
Fällen haben muß. Diese Voraussicht nach beiden Richtungen
hin ist nicht leicht und kann nur durch das Zusammenwirken
vieler, an Erfahrung reicher Männer gewonnen werden. In
den parlamentarischen Körperschaften tritt ganz naturgemäß
sogleich die Rücksicht auf die Volkskreise und ihre verschieden=
artigen Interessen bei jedem Akt der Gesetzgebung in den
Vordergrund. Die andere Rücksicht auf die Stetigkeit, Autorität
und Funktionsfähigkeit des Regierungsorganismus ist aber
ebenso wichtig. Denn von der Sicherheit desselben hängt das
Wohl und die Festigkeit des nationalen Daseins ebenso sehr ab,
als von der gesunden Regsamkeit und kräftigen Bewegung der
socialen Lebenskreise. Eine bessere Beurteilung der einzelnen
Gesetzgebungsprojekte in ihrer Wirkung nach dieser Richtung
hin wird nur zu erzielen sein, wenn neben dem Staats=
ministerium eine größere Zahl verschiedener in hohen Staats=
ämtern tätiger und längere Zeit tätig gewesener Personen aus
dem reichen Schatz ihrer Erfahrung ihr Gutachten über die Be=
dürfnisse des Staats= und Regierungsorganismus abgeben.
Wenn neben den Trägern der höheren Staatsämter auch
andere ausgezeichnete Persönlichkeiten aus den verschiedensten
Berufszweigen in dem Staatsrat Sitz und Stimme erhalten