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Fürsten auf Domänen heute nur ein schönes Problem sein könne,
dessen Durchführung nicht mehr möglich sei. Der Zweck, der
dabei angestrebt wurde, wird auch ohne die Nachteile, die aus
der Naturalverpflegung hervorgingen, erreicht durch den Um=
stand, daß neben der Zivilliste das Hausvermögen der Dynastie
und das Privatvermögen des jeweiligen Herrschers vorzugsweise
in Grund und Boden angelegt sind. In seinen Ansprachen an
die Vertreter des Bundes der Landwirte hat der Kaiser betont,
daß er selbst der größte Grundbesitzer des Landes sei.
Der Herrscher soll unabhängig sein von Vorgängen, die für
ihn so kleinlich sind, wie Ausfälle bei dem Wirtschaftsbetricbe. Er
soll auch nicht in Versuchung geführt werden, zur Erhöhung seiner
Einkünfte Maßnahmen zu betreiben, die vielleicht der Gesamt=
heit zum Schaden gereichen. Er soll völlig über dem Getriebe=
der Parteien und dem Kampf der Interessen stehen. Deshalb
verdient die Zivilliste in ihrer heutigen Form, wie auch Fürst
Bismarck nicht verkannte, den Vorzug vor der Anweisung der
Krone auf Domänen.
Im Februar 1895 brachten die „Hamburger Nachrichten“
einen Artikel betreffs der Zivilliste und Beamtengehälter,
welcher vorschlägt, zur Verallgemeinerung des Interesses an dem
Wohlergehen der Landwirtschaft die Zivilliste und die Beamten=
gehälter zum Teil in eine Roggenernte umzuwandeln.
„In alten Zeiten waren in Deutschland die Landesherrn
zur Bestreitung der Kosten ihrer Regierung auf ihren eigenen
Besitz angewiesen; das Domanium lieferte in erster Linie die
Mittel zur Bestreitung der landesherrlichen Ausgaben und nur
additionell wurden Accisen und Zölle dazu herangezogen. Die
Entwicklung der neueren Zeit hat dazu geführt, den Fürsten das
Domanium abzunehmen und ihnen dafür eine Zivilliste in
baarem Gelde zu gewähren. Infolgedessen hat der Landesherr
in seinem Haushalte kein direktes Interesse mehr an der Frage,
ob die Landwirtschaft rentiert oder nicht. Auch höhere Beamte
waren früher für ihren Unterhalt weniger auf bares Gehalt als auf
die Ausnutzung der landwirtschaftlichen Ämter, die ihnen als