Full text: Bismarcks Staatsrecht.

338 
Fürsten auf Domänen heute nur ein schönes Problem sein könne, 
dessen Durchführung nicht mehr möglich sei. Der Zweck, der 
dabei angestrebt wurde, wird auch ohne die Nachteile, die aus 
der Naturalverpflegung hervorgingen, erreicht durch den Um= 
stand, daß neben der Zivilliste das Hausvermögen der Dynastie 
und das Privatvermögen des jeweiligen Herrschers vorzugsweise 
in Grund und Boden angelegt sind. In seinen Ansprachen an 
die Vertreter des Bundes der Landwirte hat der Kaiser betont, 
daß er selbst der größte Grundbesitzer des Landes sei. 
Der Herrscher soll unabhängig sein von Vorgängen, die für 
ihn so kleinlich sind, wie Ausfälle bei dem Wirtschaftsbetricbe. Er 
soll auch nicht in Versuchung geführt werden, zur Erhöhung seiner 
Einkünfte Maßnahmen zu betreiben, die vielleicht der Gesamt= 
heit zum Schaden gereichen. Er soll völlig über dem Getriebe= 
der Parteien und dem Kampf der Interessen stehen. Deshalb 
verdient die Zivilliste in ihrer heutigen Form, wie auch Fürst 
Bismarck nicht verkannte, den Vorzug vor der Anweisung der 
Krone auf Domänen. 
Im Februar 1895 brachten die „Hamburger Nachrichten“ 
einen Artikel betreffs der Zivilliste und Beamtengehälter, 
welcher vorschlägt, zur Verallgemeinerung des Interesses an dem 
Wohlergehen der Landwirtschaft die Zivilliste und die Beamten= 
gehälter zum Teil in eine Roggenernte umzuwandeln. 
„In alten Zeiten waren in Deutschland die Landesherrn 
zur Bestreitung der Kosten ihrer Regierung auf ihren eigenen 
Besitz angewiesen; das Domanium lieferte in erster Linie die 
Mittel zur Bestreitung der landesherrlichen Ausgaben und nur 
additionell wurden Accisen und Zölle dazu herangezogen. Die 
Entwicklung der neueren Zeit hat dazu geführt, den Fürsten das 
Domanium abzunehmen und ihnen dafür eine Zivilliste in 
baarem Gelde zu gewähren. Infolgedessen hat der Landesherr 
in seinem Haushalte kein direktes Interesse mehr an der Frage, 
ob die Landwirtschaft rentiert oder nicht. Auch höhere Beamte 
waren früher für ihren Unterhalt weniger auf bares Gehalt als auf 
die Ausnutzung der landwirtschaftlichen Ämter, die ihnen als
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.