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Zubehör ihrer Stellung unter irgend einem Titel überlassen
wurden, angewiesen. Das Bestreben, die Barleistungen mit
dem Bedürfnisse des Empfängers im Einklang zu erhalten, hat
in Preußen vielfach dazu geführt, daß bei Ablösung der Natural=
leistungen nicht eine unwandelbare Geldrente, sondern ein System
Platz griff, das man mit dem Namen Roggenernte bezeichnete,
d. h. die Geldrente wurde nach dem jedesmaligen Roggenpreise
in den letzten 14 Jahren berechnet, unter Auslassung der beiden
besten und der beiden schlechtesten Jahre, also nach einem
10 jährigen mittleren Durchschnitt der Roggenpreise. Wir halten
diese Art von Berechnung für eine billigere und gerechtere, als
die der Normierung der Barzahlung nach der Valuta bei Ab=
schluß des Abkommens. Der Empfänger soll durch den Empfang
in die Lage gesetzt werden, sich jederzeit die Vorteile zu ver=
schaffen, welche ihm die Abfindung nach dem jedesmaligen Werte
der Zerealien gewährt. . . . Es ist auffällig, daß unter den
vielen Mitteln, der Landwirtschaft ungeachtet der Handelsverträge
aufzuhelfen, dasjenige noch nicht zur Sprache gekommen ist,
durch welches alle bei unserer Gesetzgebung mitwirkenden Staats=
beamten zu Mitinteressenten der Landwirtschaft werden würden.
Wenn alle Gehälter im Staate nach dem Stande der
Brodfruchtpreise berechnet würden, so glauben wir, daß
damit der Abneigung, welche heutzutage in der Bureaukratie
gegen die Landwirtschaft herrscht und welche von der letzteren zu
ihrem Schaden empfunden wird, mit der Zeit die Spitze einiger=
maßen abgebrochen werden würde. Der Geldkurs ist erfahrungs=
gemäß sehr wandelbar und 1000 Taler haben jetzt kaum den
Wert, den in der Jugend der heutigen Generation 500 oder
weniger hatten; 1000 Scheffel Roggen aber haben noch immer
für die Konsumtionsfähigkeit des Empfängers denselben Wert
wie in alter Zeit. Wir möchten daher die Herren, welche bei
unserer Gesetzgebung mitraten und die sich nach Mitteln, der
Landwirtschaft ohne neue Handelsverträge aufzuhelfen, umsehen,
die Erwägung anraten, ob es sich nicht empfiehlt, die Tradition
der preußischen General=Kommissionen, welche die von ihnen fest=
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