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nahme oder Ablehnung, und in der Regel entscheidet dieser, wie
der Minister rät. Wie sollte es denn auch anders sein? Einen
einzelnen Fall mag der Monarch im Auge behalten und ganz
aus eigener Kenntnis entscheiden. Die große Masse dieser Sachen
sind für ihn, dem wichtigere Regierungsgeschäfte obliegen, minima,
um die er sich unmöglich kümmern kann. Also bleibt der eigent=
lich Verantwortliche der Justizminister. Wenn dieser nun darauf
aufmerksam gemacht wird, einen wie schlechten Eindruck es im
ganzen Volke mache, wenn so häufig Polizeibeamte, die sich Aus=
schreitungen gegen dasselbe Publikum zu schulden kommen lassen,
zu dessen Schutze sie berufen sind, begnadigt würden, wie ver=
kehrt es sei, auf diese Weise etwa die Autorität der Staats=
gewalt stürzen zu wollen, so ist das vollkommen berechtigt und
nicht im mindesten ein Eingriff in das Recht der Krone.“
Die „Kölnische Zeitung“ speziell hob hervor:
„Mit Unrecht würde man in einer Besprechung eines Gnaden=
aktes einen Versuch erblicken, eines der wichtigsten Vorrechte des
Landesherrn seiner Wirkung nach einzuschränken oder an Voraus=
setzungen zu knüpfen, die dem geltenden Rechte unbekannt sind;
der Gnadenakt ist ein Regierungsakt. Dies muß erneut betont
werden, da es im Laufe der letzten Jahre nicht an Bemühungen
gefehlt hat, eine Kritik der Begnadigungen dadurch unmöglich zu
machen, daß man denselben den Charakter von Regierungsakten
abstreiten will, was weder dem geltenden Recht noch der ge=
schichtlichen Entwicklung des Begnadigungsrechtes entspricht. In
der Sache selbst behalten wir unser Urteil bis nach Kenntnis
der Erwägungen vor, die den Justizminister hierbei leiten; nur
soviel sei bemerkt, daß im Hinblick auf die nicht mehr vereinzelt
vorkommenden Ausschreitungen von Vollstreckungsbeamten bei
Ausübung ihrer dienstlichen Befugnisse eine nachdrückliche Be=
strafung der Übergriffe derselben, namentlich aber solch schwerer
Überschreitungen derselben, wie sie in der Anwendung von Zwangs=
mitteln zur Herbeiführung eines Geständnisses zu erblicken sind,
im Interesse des Rechtsschutzes der Bevölkerung unbedingt ge=
boten erscheint und dieserhalb der Justizminister wohl Veran=