Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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nach ihrer amtlichen Erläuterung den vollen und unzweideutigen 
Beweis erbringen, daß die bisherige Politik des Fürsten Bismarck 
im Einvernehmen mit dem Kaiser, nicht etwa, wie behauptet 
worden, als Ausfluß der persönlichen Auffassungen und Ansichten 
des Kanzlers befolgt worden sei. Den Verdächtigungen gegen= 
über, welche in dieser Beziehung stattgefunden hätten, habe es 
dem Wunsche des Kaisers entsprochen, nochmals für diese ganze 
vielgeschmähte Politik einzutreten. 
perioden des Reichs vorschlug, über den eine Verständigung nicht hat erreicht 
werden können. Die geschäftliche Notlage der Regierungen und die Notwendig= 
keit, den Verhandlungen der gesetzgebenden Körper des Reichs sowohl wie der 
Einzelstaaten die unentbehrliche Zeit und freie Bewegung zu sichern, veranlaßt 
die verbündeten Regierungen, der Beschlußnahme des Reichstages wiederum 
eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. 
Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Überzeugung aus= 
sprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im 
Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig 
auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. 
Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese Aufgabe von 
neuem ans Herz zu legen, und würden wir mit um so größerer Befriedigung 
auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurück= 
blicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vater= 
lande neue und dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfs= 
bedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes, auf den sie 
Anspruch haben, zu hinterlassen. In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen 
sind Wir der Zustimmung aller verbündeten Regierungen gewiß und vertrauen 
auf die Unterstützung des Reichstags ohne Unterschied der Parteistellungen. 
In diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen in 
der vorigen Session vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung 
der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstag stattge= 
habten Verhandlungen über denselben einer Umarbeitung unterzogen, um die 
erneute Beratung desselben vorzubereiten. Ergänzend wird ihm eine Vorlage 
zur Seite treten, welche sich eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen 
Krankenkassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, welche durch Alter 
oder Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesamtheit gegenüber einen 
begründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher 
hat zuteil werden können. 
Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine 
schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches 
auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens aufgebaut ist, und das 
Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter 
staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung
	        
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