Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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lagen für den vereinigten Landtag, ohne verantwortliche Minister 
im konstitutionellen Sinne, direkt der parlamentarischen Dis= 
kussion, die auch mitunter die Roheit des Neulings hatte, gegen= 
überstand, hat dem Königtum bei uns nicht geschadet. Im 
Gegenteil, auf diesem Boden der Wechselbeziehungen zwischen 
Volk und König ist das Königtum so stark und so groß ge= 
worden, daß Sie (nach links) nicht in direkte Beziehung mit 
ihm zu kommen wünschen, sondern Sie wünschen das König= 
tum durch einen Vorhang verdeckt. — Aber wenn wir sehen, 
was das Königtum bei uns geleistet hat, so sollten wir uns 
doch bemühen, es zu fördern, zu pflegen, zu beleben, und 
nicht dahin wirken, daß es gewissermaßen durch Nichtgebrauch 
obsolet (veraltet) wird. Alles in der Welt, was man in den 
Schrank stellt und nicht benutzt, das verliert an seiner Anwend= 
barkeit und seiner Brauchbarkeit, und so ist es auch mit dem für 
Preußen ganz unentbehrlichen monarchischen Element, welches in 
unserem stark monarchisch gesinnten Volke herrscht. Nehmen Sie 
uns das, was können die Herren dann an dessen Stelle setzen? 
„Was kannst Du armer Teufel geben?“ — womit ich aber 
niemanden in diesem Saale meine — wenn Sie uns diesen 
starken, in unserer hundertjährigen ruhmvollen Geschichte tief= 
wurzelnden König zersetzen, verderben, in ein Wolkenkuckucksheim 
verflüchtigen wollen, so hoch, daß wir es garnicht mehr erblicken. 
Sie bringen uns damit das Chaos, und Sie haben, glaube ich, 
in Ihrem ganzen Vermögen nichts, was Sie an dessen Stelle 
setzen, wenn Sie dem Preußen die ausreichende, hausbackene, 
direkte persönliche Beziehung zum Königtum nehmen, und weil 
ich das weiß aus meinen eigenen Erlebnissen — ich bin alt 
genug, ich habe im Volke in allen Provinzen gelebt —, weil ich 
das weiß, aus der preußischen Geschichte und aus den Tradi= 
tionen meiner Väter und meiner Verwandten, daß wir garnichts 
haben an dessen Stelle, darum fechte ich und trete ich ein mit 
meiner Unterschrift für den lebendigen König, der entschlossen ist, 
sein Recht in Anspruch zu nehmen, und welcher sagt: ich habe 
das Recht und lasse es mir nicht nehmen durch keine Reden und 
Bismarcks Staatsrecht. 24
	        
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