Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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worben? Nächst dem Militärdienst die Persönlichkeit des Kaisers. 
Wenn Sie diesen Kaiser so hoch über die Wolken stellen, daß ihn 
kein Mensch sieht, wären solche Erfolge gar nicht möglich, kein 
Minister kann das. Ich führe das nur an als Beleg für meine 
Politik, daß die richtig ist, wenn sie dahin geht, alles, was wir 
Aktives und an Realitäten haben, das sollten wir schonen, pflegen 
und verwerten, aber nicht zinslos zurückschieben auf Nichtgebrauch 
und durch Nichtgebrauch wertlos werden lassen. Und so ist für 
Preußen das monarchische Prinzip und das Königtum das Wert= 
vollste. 
Ich komme auf den zweiten Teil des Erlasses, wie der Herr 
Vorredner ihn nannte, was die Beamten anlangt. Auch diese 
Frage würde sehr viel einfacher liegen, wenn man nicht die Figur 
des Königs aus der Bildfläche zu verdrängen bemüht wäre und 
ihr die Fiktion unterzuschieben, als wenn das Ministerium Bis= 
marck=Puttkamer u. s. w. einzig die Regierung von Preußen 
führe, eine unwahre Fiktion, die darauf berechnet ist, die König= 
liche Gewalt abzuschwächen, vielleicht nicht mit der weiteren Aus= 
sicht berechnet, aber sie hat diese Wirkung. Wenn das nicht 
wäre, wenn die Beamten sich immer bewußt wären, daß sie dem 
König gegenüberstehen, dem sie den Eid geschworen haben, wenn 
sie sich klar machen, daß der König, dem sie den Eid der Treue 
und des Gehorsams geleistet haben, an der Spitze der Politik 
steht, dann würde auch deren Haltung manchmal eine andere 
sein. Der König hat den Eindruck gehabt, daß er den Beamten 
gegenüber zu sehr in den Hintergrund, sozusagen in das Hinter= 
treffen geschoben wird, und hat das Bedürfnis gefühlt, den Be= 
amten den Eid, den sie geleistet haben, in Erinnerung zu 
bringen. Hat er dazu nicht das Recht? Er tut das in der 
schonendsten Weise. Daß ein Beamter in seiner eigenen Wahl 
sich seines Eides erinnern sollte, das wird gar nicht verlangt; 
seine eigene Wahl, die Ausübung seines Wahlrechtes, ist voll= 
ständig frei, sie wird nicht berührt, sondern es ist ja ausdrücklich 
im Erlaß gesagt: „Mir liegt es fern, die Freiheit der Wahlen 
zu beeinträchtigen.“ Der Erlaß wendet sich ausdrücklich an die
	        
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