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Aufgaben und zur Durchführung der von ihr angeordneten
Maßnahmen der willigen und eifrigen Hingabe seitens der Be=
amten nicht entbehren kann, darf sie auch nicht darauf verzichten,
daß die zu unmittelbarer Vertretung der Regierungsabsichten,
insbesondere in den Provinzen und Kreisen, berufenen höheren
Verwaltungsbeamten in der Hauptsache der vom Staatsmini=
sterium vorgezeichneten Richtungslinie folgen. Diese Forderung
ist umso unerläßlicher, wenn es gilt, für große und neue natio=
nale Zielpunkte, deren Tragweite die Allgemeinheit nur all=
mählich zu erkennen vermag, in der Bevölkerung Verständnis zu
wecken und den Boden zu bereiten. Wer ungeachtet seiner
Stellung als politischer Beamter diesen Aufgaben sich entzieht
und gar noch die Regierungspolitik durch Begünstigung von
Sonderbestrebungen oder partikularen Interessen erschwert, ver=
stößt gegen die Amtspflichten, zu deren Erfüllung er durch den
Eintritt in den Staatsdienst sich bereit erklärt hat; sein Ver=
halten stände „mit allen Traditionen der preußischen Verwaltung
in Widerspruch.“ Die Staatsregierung hat aus den Erfahrungen
der jüngsten Vergangenheit leider die Überzeugung gewinnen
müssen, daß eine Anzahl politischer Beamten die Grenzen der
politischen Betätigung, welche im vorbezeichneten Erlaß erneut
gewiesen worden sind, bewußt oder unbewußt überschritten hat.
Die Staatsregierung hat über eine solche Aktion umsoweniger
hinwegsehen können, als es sich im vorliegenden Falle um Fragen
handelt, die noch inmitten des Widerstreits der Meinungen und
des Zwiespalts der Parteien stehen, die daher einer aufklärenden
Tätigkeit und einer vorurteilslosen Haltung seitens der zu
Trägern der Regierungspolitik berufenen Beamten ganz beson=
ders bedürftig erscheinen. Unter den zur Zeit obwaltenden Ver=
hältnissen entsprechen die betreffenden Beamten nicht in aus=
reichendem Maße in allen Beziehungen denjenigen hohen An=
forderungen, die im Interesse des Dienstes und in Anbetracht
der auf ihnen ruhenden Verantwortlichkeit an sie zu erheben
sind. Die Staatsregierung hat sich daher entschließen müssen,
eine Anzahl politischer Verwaltungsbeamten mit Wartegeld einst=