Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Aufgaben und zur Durchführung der von ihr angeordneten 
Maßnahmen der willigen und eifrigen Hingabe seitens der Be= 
amten nicht entbehren kann, darf sie auch nicht darauf verzichten, 
daß die zu unmittelbarer Vertretung der Regierungsabsichten, 
insbesondere in den Provinzen und Kreisen, berufenen höheren 
Verwaltungsbeamten in der Hauptsache der vom Staatsmini= 
sterium vorgezeichneten Richtungslinie folgen. Diese Forderung 
ist umso unerläßlicher, wenn es gilt, für große und neue natio= 
nale Zielpunkte, deren Tragweite die Allgemeinheit nur all= 
mählich zu erkennen vermag, in der Bevölkerung Verständnis zu 
wecken und den Boden zu bereiten. Wer ungeachtet seiner 
Stellung als politischer Beamter diesen Aufgaben sich entzieht 
und gar noch die Regierungspolitik durch Begünstigung von 
Sonderbestrebungen oder partikularen Interessen erschwert, ver= 
stößt gegen die Amtspflichten, zu deren Erfüllung er durch den 
Eintritt in den Staatsdienst sich bereit erklärt hat; sein Ver= 
halten stände „mit allen Traditionen der preußischen Verwaltung 
in Widerspruch.“ Die Staatsregierung hat aus den Erfahrungen 
der jüngsten Vergangenheit leider die Überzeugung gewinnen 
müssen, daß eine Anzahl politischer Beamten die Grenzen der 
politischen Betätigung, welche im vorbezeichneten Erlaß erneut 
gewiesen worden sind, bewußt oder unbewußt überschritten hat. 
Die Staatsregierung hat über eine solche Aktion umsoweniger 
hinwegsehen können, als es sich im vorliegenden Falle um Fragen 
handelt, die noch inmitten des Widerstreits der Meinungen und 
des Zwiespalts der Parteien stehen, die daher einer aufklärenden 
Tätigkeit und einer vorurteilslosen Haltung seitens der zu 
Trägern der Regierungspolitik berufenen Beamten ganz beson= 
ders bedürftig erscheinen. Unter den zur Zeit obwaltenden Ver= 
hältnissen entsprechen die betreffenden Beamten nicht in aus= 
reichendem Maße in allen Beziehungen denjenigen hohen An= 
forderungen, die im Interesse des Dienstes und in Anbetracht 
der auf ihnen ruhenden Verantwortlichkeit an sie zu erheben 
sind. Die Staatsregierung hat sich daher entschließen müssen, 
eine Anzahl politischer Verwaltungsbeamten mit Wartegeld einst=
	        
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