Full text: Bismarcks Staatsrecht.

Mitwirkung und namentlich bei den Wahlen bestimmte, öffentlich 
erkennbare Einflußnahme im Sinne der Regierung. Insbesondere 
ist dies von seiten der Landräte notwendig. Einer derselben in 
meiner Heimatgegend, der mir persönlich nahe befreundet ist, 
hat mir, in der besten Absicht und mit den besten Gesinnungen, 
die Meinung ausgesprochen, daß er als Landrat sich in einer 
neutralen Unabhängigkeit glaube halten zu sollen. Solchen Auf= 
fassungen bitte ich Sie, mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten; 
und wenn es mein eigener Bruder wäre, der darnach handelte, 
so erwarte ich von Ihrer Freundschaft und von Ihrem Pflicht= 
gefühle, daß Sie sich nicht abhalten lassen, die ungesäumte An= 
zeige mit dem Antrage auf Stellung zur Disposition an das 
Ministerium zu richten. Wir können nur mit Landräten, die 
durch ihre Tätigkeit die volle und entschiedene Parteinahme für 
die Regierung an den Tag legen, die uns vom Könige gestellte 
Aufgabe lösen; und die Interessen, welche auf dem Spiele stehen, 
sind zu groß, um für irgend welche persönliche Rücksichtnahme 
Raum zu lassen. Wir müssen daher Ihnen selbst und persönlich 
die Verantwortung für das Verhalten der Landräte der Provinz 
zuschieben, da Sie uns berit finden werden, auf jeden von Ihnen 
beantragten Wechsel in den Persönlichkeiten einzugehen.“ 
Daß der Fürst die Opposition politischer Beamter in einer 
grundsätzlichen Frage nicht geduldet haben würde, unterliegt nach, 
seiner Auffassung von Beamtenpflichten keinem Zweifel.
	        
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