Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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daß diejenigen unserer Mitbürger, auf welche die wirtschaftliche 
Gesetzgebung in erster Linie zu wirken bestimmt ist, über die 
Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der zu erlassenden Gesetze ge= 
hört werden. Es fehlte bisher an einer Stelle, wo die einschla= 
genden Gesetzesvorlagen einer Kritik durch Sachverständige aus 
den zunächst beteiligten Kreisen unterzogen werden konnten, und 
die Staatsregierung war außerstande, für ihre Überzeugung von 
der Angemessenheit der Vorlagen das Maß von Sicherheit zu 
gewinnen, welches nötig ist, um der von ihr zu übernehmenden 
Verantwortlichkeit als Grundlage zu dienen. Sie werden uns 
die Sachkunde aus dem praktischen Leben entgegenbringen; Sie 
sind berufen, ein einheitliches Zentralorgan zu bilden, welches 
durch ausgleichendes Zusammenwirken die gemeinsamen und 
besonderen Interessen von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft 
durch freie Meinungsäußerung wahrzunehmen hat. 
Es ist nicht Zufall, sondern Folge Ihrer an den heimat= 
lichen Herd gebundenen Tätigkeit, daß die Vertreter der Land= 
wirtschaft und noch mehr die Vertreter von Handel und Gewerbe 
nicht in gleichem Maße, als die gelehrten Berufsstände, an der 
parlamentarischen Tätigkeit teilnehmen können, und daher in der= 
selben in der Regel als Minderheit erscheinen, obschon sie die 
Mehrheit der Bevölkerung bilden. Innerhalb der Regierungs= 
kreise, in welchen die Vorbereitung der Gesetzesvorlagen erfolgt, 
muß der Natur der Sache nach der Stand der Beamten und 
Gelehrten überwiegen. Es erscheint daher als ein Bedürfnis, 
nicht nur für die Regierungen, sondern auch für die Parlamente 
selbst, daß auch diejenigen an geeigneter Stelle zu Worte kommen, 
welche die Wirkung der Gesetze am meisten zu empfinden haben. 
Wie bei anderen Einrichtungen, so handelt es sich auch hier zu= 
nächst darum, den richtigen Weg im Vorgehen zu suchen; nicht in 
dem Sinne, daß die neugeschaffene Institution etwa wieder aufge= 
geben werden könnte, sondern um zu ermitteln, welche Änderungen 
und Zusätze sich im Laufe der Zeit auf dem Grunde praktischer Er= 
fahrung als notwendig oder nützlich erweisen werden. Schon 
heute darf in einer erheblichen Beziehung die Bildung des Volks=
	        
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