Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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„Diese Schlußworte, sowie die warme Teilnahme, welche dem 
Volkswirtschaftsrat bis zum Ende seiner Verhandlungen gewidmet 
worden ist, bezeugen, daß die Staatsregierung durch den uner= 
warteten Ausgang der Beratung über die Tabakmonopolvorlage 
sich nicht verleiten läßt, den Wert dieser Körperschaft geringer 
anzuschlagen. Daß dieselbe nur aus rein praktischen Gesichts= 
punkten, nicht nach den Forderungen des politischen Parteiwesens 
oder einer bloßen Lehrmeinung, also frei und unbeirrt von fremden 
Zielen, nur nach ihrer Überzeugung von dem Wohl und den Be= 
dürfnissen des Volkes ihre Anschauungen darlegt, das eben gibt 
ihren Beschlüssen, selbst insoweit sie nicht unbedingt zustimmend 
sind, ein Gewicht, dem sich auch die Regierung nicht entziehen 
mag. Dieselbe wird daher auch bei der ferneren Bearbeitung 
des Monopolentwurfs den im Volkswirtschaftsrat geäußerten An= 
schauungen die gebührende Berücksichtigung zuteil werden lassen.“ — 
Der preußische Volkswirtschaftsrat wurde, abgesehen von 
seiner ersten Berufung, noch 1884 einberufen, und zwar zur Be= 
gutachtung einer Novelle der Gewerbeordnung und zur Begut= 
achtung des Unfallversicherungsgesetzes und 1887 zur Begut= 
achtung des Alters= und Invalidengesetzes. Nachdem sein großer 
Schöpfer aus dem Staatsdienst ausschied, ist er bis heute nicht 
wieder einberufen worden. Daß die verbündeten Regierungen 
aber an dem Bismarckschen Grundsatz festhalten, bevor sie in 
wirtschaftlichen Fragen Gesetzesvorschläge machen, zunächst Sach= 
verständige aus den interessierten Kreisen zu hören: erweist die 
Berufung des „Wirtschaftlichen Ausschusses“ zur Prüfung eines 
vorzulegenden neuen Zolltarifs und die Berufung besonderer 
Sachverständigen zur Erörterung der Kartelle und Syndikate. 
In seinen „Gedanken und Erinnerungen“ erwähnt Fürst 
Bismarck des Volkswirtschaftsrates gelegentlich einer eingehenden 
Betrachtung über den Staatsrat. ¹⁴⁷) Es heißt dort u. a.: „. . . Ich 
kann nur bedauern, daß die Mitwirkung weiterer Kreise zur 
Vorbereitung der Gesetze, wie sie im Staatsrat und Volks= 
¹⁴⁷) efr. Gedanken und Erinnerungen II, pag. 274.
	        
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