Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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nung wieder her. Gleichviel, es entstand der modus vivendi, 
unter dem wir eine Anzahl Jahre in einem friedlichen Ver= 
hältnis gelebt haben. Allerdings war dieser Friede doch nur 
durch eine ununterbrochene Nachgiebigkeit des Staates erkauft, 
indem er seine Rechte bezüglich der katholischen Kirche ganz 
rückhaltlos in die Hände einer Behörde gelegt hatte, die zwar 
ursprünglich eine Behörde sein sollte zur Wahrnehmung der 
Königlich Preußischen Rechte gegenüber der katholischen Kirche, die 
aber schließlich faktisch eine Behörde geworden ist im Dienste des 
Papstes zur Wahrnehmung der Rechte der Kirche gegenüber 
dem preußischen Staat. Ich meine die katholische Abteilung 
im Kultusministerium. Wer die Dinge etwas näher gekannt 
hat, der hat schon sicher gleich mir sich der Besorgnis hin= 
gegeben, daß dieser Friede nicht von Dauer sein würde. Indessen, 
bei meiner Abneigung gegen jeden innern Kampf und gegen 
jeden Kampf der Art, habe ich doch diesen Frieden mit allen 
seinen Nachteilen dem Kampfe vorgezogen und habe mich meiner= 
seits dem Kampfe versagt, während ich von andern Seiten schon 
vielfach dazu gedrängt wurde  . . . .“ 
Auch der Kultusminister von Mühler forderte die Auf= 
hebung der Abteilung; aus einem andern Grunde aber als Bis= 
marck. Er berichtete an den König: „Da es mir zur Gewißheit 
geworden ist, daß die bei ihrer Kirche verbleibenden katholischen 
Geistlichen und Laien sich der Unterwerfung unter das Unfehl= 
barkeitsdogma nicht entziehen können und da hiermit die Stellung 
der Abteilung zu dem, jede direkte oder indirekte Anerkennung 
des Dogmas sorgfältig vermeidenden Standpunkt der Staats= 
regierung auf die Dauer unhaltbar werden muß, schlage ich 
meinerseits die Auflösung derselben vor und die Herstellung einer 
gemeinsamen Abteilung für beide Konfessionen.“ 
Gegen die Vorwürfe, die Fürst Bismarck der katholischen 
Abteilung machte, veröffentlichte Herr v. Mühler nach seinem 
Rücktritt ¹⁵²) ein besonderes Aktenstück. 
¹⁵²) Derselbe erfolgte am 17. Januar 1872.
	        
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