Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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sei, als sie heute, unter analogen Verhältnissen, sein würde, 
weil letzteren nicht eine so langjährige und erfolgreiche gemein= 
same Arbeit vorhergegangen sei wie 1872. Im Interesse des 
Reichs liege es aber, daß die Beziehungen beider Verantwort= 
lichkeiten, der kaiserlichen und der königlichen, möglichst enge 
bleiben, und die Mitgliedschaft des Reichskanzlers als Minister 
des Auswärtigen, ebenso wie die dualistische Stellung des preußi 
schen Kriegsministers erleichterten nicht nur, sondern geböten die 
Intimität, wenn nicht die Identität der Politik beider. 
Jede Änderung der bisherigen Gepflogenheit, durch welche 
die Verschiedenheit zwischen den kaiserlichen und den königlichen 
ministeriellen Verantwortlichkeiten verschärft und vertieft werde, 
bleibe ein Schaden für das Reich. Der Kaiser, losgelöst von 
Preußen, wäre ein Kaiser ohne Hausmacht. Was das zu be= 
deuten habe, wisse man aus der Geschichte, und die Kaiserkrone 
sei communi consensu dem Könige von Preußen zuerkannt 
worden, weil er der mächtigste unter den Verbündeten war. 
Wenn Wilhelm I. nicht König von Preußen, sondern von Sachsen 
oder Bayern gewesen wäre, so wäre ungeachtet seiner hervor= 
ragenden Persönlichkeit die Kaiserwahl auf ihn nicht gefallen. 
Ein Kaiser, losgelöst von jeder Hausmacht, stehe an der Spitze 
seiner Beamten und der Verfassungsparagraphen; er werde zum 
bureaukratischen Begriff, wenn er vom preußischen Königtum 
getrennt und ihm die Konkurrenz gegenüberstehend gedacht 
werden solle. In dem Könige von Preußen hätten die ver= 
bündeten Monarchen dem mächtigsten unter ihnen das ge= 
meinsame Präsidium mit dem Kaisertitel in Versailles über= 
tragen, aber nicht in dem von der „Pol. Korr.“ wie folgt be= 
haupteten Sinne: 
„Das preußische Ministerium kann, wenn die Instruktion 
für die preußischen Bevollmächtigten festgestellt wird, Stellung 
gegen den Kanzler nehmen, wenn ihm dies nötiger scheint. Der 
König kann sein Staatsministerium ermächtigen, die preußischen 
Bevollmächtigten mit einer antipräsidialen Instruktion zu ver= 
sehen. Der Kaiser aber kann sich vorbehalten, wenn Preußen 
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