Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Unfehlbarkeit und über die Jurisdiktion des Papstes die Stellung 
des letzteren auch den Regierungen gegenüber gänzlich verändert, 
und das Interesse der letzteren an der Papstwahl aufs höchste 
gesteigert, damit aber ihrem Rechte, sich darum zu kümmern, 
auch eine um so festere Basis gegeben. Denn durch diese Be= 
schlüsse ist der Papst in die Lage gekommen, in jeder einzelnen 
Diözese die bischöflichen Rechte in die Hand zu nehmen und die 
päpstliche Gewalt der landesbischöflichen zu substituieren. — — 
Die Bischöfe sind nur noch seine Werkzeuge, seine Beamten ohne 
eigne Verantwortlichkeit; sie sind den Regierungen gegenüber 
Beamte eines fremden Souveräns geworden und zwar eines 
Souveräns, der vermöge seiner Unfehlbarkeit ein vollkommen ab= 
soluter ist — mehr als irgend ein absoluter Monarch in der Welt. 
Ehe die Regierungen irgend einem neuen Papste eine solche 
Stellung einräumen und ihm die Ausübung solcher Rechte ge= 
statten, müssen sie sich fragen, ob die Wahl und die Person des= 
selben die Garantieen darbieten, welche sie gegen den Mißbrauch 
solcher Gewalt zu fordern berechtigt sind. Dazu kommt noch, 
daß gerade unter den jetzigen Verhältnissen nicht mit Sicherheit 
zu erwarten steht, daß auch nur die Garantieen, mit welchen in 
früheren Zeiten ein Konklave umgeben war, und welche es selbst 
in seinen Formen und seiner Zusammensetzung darbot, zur An= 
wendung kommen werden. Die vom römischen Kaiser, von Spanien 
und Frankreich geübte Exklusive hat sich oft genug als illusorisch 
erwiesen. Der Einfluß, welchen die verschiedenen Nationen durch 
Kardinäle ihrer Nationalität im Konklave ausüben konnten, 
hängt von zufälligen Umständen ab. Unter welchen Umständen 
die nächste Papstwahl stattfinden, ob dieselbe nicht vielleicht in 
übereilter Weise versucht wird, so daß die früheren Garantieen, 
auch der Form nach, nicht gesichert wären — wer wollte das 
voraussehen? 
Aus diesen Erwägungen scheint es mir wünschenswert, daß 
diejenigen europäischen Regierungen, welche durch die kirchlichen 
Interessen ihrer katholischen Untertanen und durch die Stellung 
der katholischen Kirche in ihrem Lande bei der Papstwahl inter=
	        
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