Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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in Schlesien, wo das bisher nie der Fall gewesen, eine polnische 
Partei unter wesentlich geistlicher Begünstigung und tatsächlichem 
Schutz kirchlicher Bestrebungen auf. Aber auch das wäre an sich 
noch nicht das Entscheidende gewesen. Was mich zuerst auf die 
Gefahr aufmerksam machte, das war die Macht, die die neu= 
gebildete Fraktion sich erworben hatte. Es wurden Abgeordnete 
in ihren Wahlkreisen, wo sie angesessen und angesehen und seit 
langer Zeit gewählt waren, auf Dekret von Berlin her abgesetzt, 
und die Wahl neuer Vertreter vorgeschrieben, die in den Wahl= 
kreisen nicht einmal dem Namen nach bekannt waren. Das 
geschah nicht in einem, das geschah in mehreren Wahlkreisen. 
Man hatte eine so straffe Organisation und solche Macht über 
die Gemüter gewonnen, wie man sie bedurfte, wenn man das 
Programm des vorhin erwähnten Kirchenfürsten, des Bischofs von 
Mainz, wie er es in seinen Druckschriften kundgegeben hat, ver= 
wirklichen wollte. Wohin ging dies Programm? Lesen Sie nach; 
es sind diese Druckschriften, geistreich geschrieben und angenehm 
zu lesen, in jedermanns Händen; es ging dahin, in dem preußischen 
Staat einen staatlichen Dualismus durch Errichtung eines 
Staates im Staate einzuführen, die sämtlichen Katholiken dahin 
zu bringen, daß sie für ihr Verhalten im politischen, wie im 
Privatleben ihre Leitung ausschließlich von dieser Zentrums= 
fraktion empfingen. Wir kämen dadurch zu einem Dualismus 
der schlimmsten Art. Es läßt sich in einem Reich, wo die Ver= 
hältnisse dazu gegeben sind, in dualistischer Verfassung regieren, 
der österreichisch=ungarische Staat zeigt es uns; aber dort ist kein 
konfessioneller Dualismus. 
Hier handelt es sich aber um Herstellung zweier konfessio= 
neller Staaten, die in einem dualistischen Kampf zu einander zu 
stehen haben würden, von denen der höchste Souverän des einen 
ein ausländischer Kirchenfürst, der durch die neuesten Änderungen 
in der Verfassung der katholischen Kirche mächtiger geworden ist, 
als er früher war. Es war die Pflicht der Regierung, den 
Staat gegen die Gefahr dieses Dualismus zu verteidigen. Sie 
war daher genötigt, den Waffenstillstand, wie er 1848 in den
	        
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