Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Verfassungsartikeln vorbereitet war, zu kündigen und einen neuen 
modus vivendi zwischen der weltlichen und priesterlichen Gewalt 
herzustellen. In ihrem Kampfe zur Verteidigung des Staates 
wendet sich die Regierung an das Herrenhaus mit der Bitte um 
Beistand und um Hilfe zur Befestigung des Staates und zu 
seiner Verteidigung gegen Angriffe und gegen Unterwühlungen, 
die seinen Frieden und seine Zukunft gefährden.“ — 
Am 10. Dezember 1873 brachte der Kultusminister Dr. Falk 
im Abgeordnetenhause einen Gesetzentwurf über die obligatorische 
Zivilehe ein, zu dem Fürst Bismarck am 17. Dezember das 
Wort ergriff. 
Der Fürst sagte u. a.: 
„ . . . . Aber ich habe mich noch nie geschämt, eine Mei= 
nungsänderung in meiner Stellung einzuräumen, wenn die Um= 
stände mich nötigten, entweder in etwas nachzugeben, oder mich 
zu überzeugen, daß es so, wie ich wollte, im Interesse des Landes 
eben nicht geht. Ich bin nun, ich glaube im zwölften Jahre, 
Leiter einer Regierung, die unter schwierigen und stürmischen 
Verhältnissen begonnen und geführt worden ist; ich bin danach 
recht zufrieden, wenn man mir aus diesem jüngeren Zeitraum, 
aus der zweiten Hälfte dieses Vierteljahrhunderts, auf das der 
Herr Vorredner zurückgriff, nicht den Vorwurf machen kann, daß 
ich mich in irgend welchen für den Staat entscheidend wichtigen 
Dingen recht erheblich getäuscht hätte in meiner Voraussicht und 
Beurteilung. 
Ich treibe keine Fraktionspolitik als Minister, sondern ich 
habe gelernt, meine persönliche Überzeugung den Bedürfnissen 
des Staates unterzuordnen. Ich glaube, daß es so sein muß, 
und ich halte es für eine schlechte Überzeugungstreue, die im 
Staatsdienste sagt: mag das Kind mit dem Bade ausgeschüttet 
werden, mag der Staat zu Grunde gehen, es ist meine Über= 
zeugung, ich kann nicht anders. Das können Fraktionsmitglieder, 
die des Morgens ihre Führer fragen, wie sie sich zu verhalten 
haben. Es erinnert mich dies immer an die falsche Mutter im 
Salomonischen Urteil, die dafür stimmte: zerschneidet das Kind,
	        
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