Full text: Bismarcks Staatsrecht.

449 
  
1878 zu Kissingen mit dem von München dahin gekommenen 
damaligen Nuntius zu München, Masella, und im Sommer 1879 
zu Gastein und Wien mit dem Kardinal Jaeobini hatten. Es 
fanden infolgedessen während des folgenden Winters mehrere 
Monate hindurch zu Wien zwischen beiderseitigen Sachverstän= 
digen fortlaufende Besprechungen statt. Diese Besprechungen 
hatten nicht den Charakter von eigentlichen Verhandlungen, weil 
für den preußischen Staat die Grundlinien der Regulierung des 
Grenzgebiets zwischen Staat und Kirche durch die Gesetzgebung 
von 1873—1875 gezogen waren. Andererseits verließ die Kurie 
nie den Standpunkt, daß sie die Grenzen der Übung ihrer 
Machtvollkommenheit im allgemeinen und im besonderen jederzeit 
selbst zu ziehen habe. Die preußische Staatsregierung hatte auch 
nur gehofft, einen modus vivendi vereinbaren und ins Leben rufen 
zu können. Dieser Ausdruck, der eine verträgliche Art des Zu= 
sammenlebens bezeichnet, ist in dem Verhältnis zwischen Staat 
und Papsttum dahin zu verstehen, daß der Staat seine Rechte 
gegenüber der Kirche in einer Weise ausübt, welche das Papsttum 
geschehen läßt, ohne das Recht des Staates damit grundsätzlich 
anzuerkennen. Die Erörterungen, welche zu Wien zwischen beider= 
seitigen Sachverständigen gepflogen wurden, hatten also den 
Zweck, eine Übung der Aufsichtsrechte und Vorbeugungsmittel 
des Staates aufzufinden, welche, ohne die Grenzen der Staats= 
hoheit zu verrücken, die praktischen, nicht die grundsätzlichen Be= 
schwerdepunkte der Kurie abstellen oder beschränken sollte; dafür 
glaubte der Staat erwarten zu können, daß die Kurie den Wider= 
stand der Geistlichen und eines Teiles der katholischen Laien 
gegen die Staatsgesetzgebung nicht nur nicht länger anfachen, 
sondern vielmehr den Gehorsam anbefehlen werde. 
Die Auffindung eines solchen modus vivendi scheiterte 
zunächst. 
Darauf richtete Leo XIII. unter dem 24. Februar 1880 an 
den seines Amtes entsetzten, im Ausland befindlichen Erzbischof 
Paulus Melchers von Köln aus Anlaß einer von dem letzteren 
herausgegebenen Erklärung zu der Enzyklika des Papstes über 
Bismarcks Staatsrecht. 29
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.