Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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Aber mögen die Wahlen ausfallen wie sie wollen, die 
Regierung sei dennoch der Ansicht, daß die Beteiligung der 
Elsässer an dem politischen Leben Deutschlands das beste Mittel 
sei, sie geistig am schnellsten wieder zu uns herüberzuziehen. 
In betreff der Ausschließung derjenigen Elsaß=Lothringer, welche 
für Frankreich optiert haben, vom Wahlrecht, erklärte der Ver= 
treter der Regierung: Der bei weitem größte Teil der sogenannten 
Optionserklärungen sei abgegeben worden, ohne daß damit die 
Absicht der wirklichen Auswanderung verbunden war. Es lasse 
sich dies aus der Tatsache ableiten, daß von etwa 160 000  Op= 
tanten nur etwa  40 000 oder 25% ausgewandert seien. Der 
überwiegende Teil gab die Erklärung ab, um tatsächlich des 
Schutzes und des Vorrechtes der deutschen Staatsbürger zu 
genießen, zugleich aber ein Zeugnis zu haben, das bei einem 
eintretenden Umschwung seinen französischen Patriotismus doku= 
mentierte. Eine solche Zwiefältigkeit der nationalen Zugehörig= 
keit befähige nicht zur Ausübung des höchsten politischen Ehren= 
rechts im Deutschen Reich, weil besorgt werden müsse, daß die= 
jenigen, die sich für Franzosen halten, wenn sie von dem Wahlrechte 
Gebrauch machen, es nicht gerade zur Förderung deutscher Inter= 
essen ausüben würden. Und wenn man sonst mit völligem Gleich= 
mut erwarten dürfe, welcher politischen Partei die elsässischen 
Abgeordneten angehören werden, so wäre es doch nicht passend 
und zuträglich, eine französische Fraktion in dem Reichstage zu 
sehen. Das beste und einfachste Mittel, die Verhältnisse klar zu 
stellen, sei das in Vorschlag gebrachte, es den Beteiligten zu 
überlassen, durch Zurücknahme ihrer frühreren Erklärung den 
Zweifel, ob sie sich als deutsche Reichsangehörige betrachten oder 
nicht, zu beseitigen. Die Reichsregierung betrachte die Vorlage 
als einen bedeutsamen Fortschritt. 
Fürst Bismarck hob seinerseits noch hervor, daß die Ein= 
richtung, wonach der Reichstag zugleich auch der Landtag für 
die besonderen Angelegenheiten Elsaß=Lothringens sei, nur eine 
einstweilige sein könne, aus welcher die Regierung in Überein= 
stimmung mit dem Reichstage herauszukommen hoffe, wenn erst
	        
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