469
alten Reiches. — Die Zukunft Elsaß=Lothringens liegt zum
guten Teile in Ihrer Hand. Ihr Einfluß darauf wird um so
größer und wohltätiger sein, Sie werden um so sicherer die Basis
zur Heranbildung eines eigenartigen Staatswesens gewinnen,
je fester Sie bei Ihren Beratungen stets vor Augen haben, daß
die Interessen Elsaß=Lothringens unlösbar mit denen des
Deutschen Reiches verbunden sind, je mutiger Sie dazu helfen,
daß die Elsaß=Lothringer ihr Vaterland in Deutschland suchen
und wiederfinden.“
Die Erwartungen, welche die Regierung an die Einrichtung
des Landesausschusses geknüpft hatte, erfüllten sich in hohem
Maße. Derselbe hatte seine Aufgabe vom ersten Augenblick an
richtig erfaßt und zugleich im Lande Einfluß und Bedeutung
gewonnen; seinem Wirken war es mit zu danken, daß ein Um=
schwung in der öffentlichen Meinung eintrat, daß ein immer
größerer Teil der Bevölkerung sich daran gewöhnte, geschichtliche
Tatsachen als unabänderlich zu nehmen und allgemach müde
wurde, daß seine heimischen Interessen durch unfruchtbares
Grollen preisgegeben wurden.
Der Landesausschuß war zunächst durch Erlaß vom 29. Ok=
tober 1874 als Versammlung mit beratender Stimme
eingerichtet worden.
Der Allerhöchste Erlaß Sr. Majestät des Kaisers an den
Reichskanzler lautete:
„Um den Wünschen entgegenzukommen, welche von Vertretern
der Interessen des Reichslandes auf den Bezirkstagen kundgegeben
worden sind, und von der Absicht geleitet, die Verwaltung bei
der Vorbereitung der Landesgesetze durch die Erfahrung und
Sachkunde von Männern beraten zu sehen, welche durch das Ver=
trauen ihrer Mitbürger ausgezeichnet sind, ermächtige Ich Sie,
Ihrem Vorschlage entsprechend, in Zukunft Entwürfe von Ge=
setzen für Elsaß=Lothringen über solche Angelegenheiten, welche
der Reichsgesetzgebung durch die Verfassung nicht vorbehalten sind,
einschließlich des Landeshaushaltsetats, einem aus Mitgliedern
der Bezirkstage zu bildenden Landesausschuß zur gutachtlichen