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näher bringen als heute. Ob der Beamte, der dort lebt und
dort die Geschäfte führt, den Titel Statthalter hat, ob er fürst=
lichen Standes ist oder ein gewöhnlicher Beamter, das kann in
bezug auf die geschäftliche Qualität vielleicht einen Unterschied
machen, in bezug aber auf die sachlichen Schwierigkeiten, die
zu überwinden sind, wird das durchaus keinen machen. Es
bleibt immer die Frage zu lösen, so lange nicht ein eigentlicher
Landesherr im Elsaß residiert, was doch auch wiederum seine
Schwierigkeiten der Lösung und Herstellung hat, die Schwierig=
keit: wie korrespondiert der notwendig in Berlin residierende
Landesherr mit einem dortigen Minister, oder wie stellt sich die
Zufriedenheit oder die Verwaltung des Landes, wenn der Minister
in Berlin wohnt? Wäre dort ein Statthalter im landläufigen
Sinne des Worts, so würde Seine Majestät der Kaiser doch
nicht auf jeden Einfluß auf die Regierung verzichten können;
es würde doch irgend eine ministerielle Verantwortlichkeit her=
gestellt werden müssen, deren Sitz immer entweder in Straßburg
oder in Berlin sein müßte.
Die Abwägung der Schwierigkeiten und Unzuträglichkeiten des
einen oder anderen Systems ist für mich durchaus nicht entschieden.
Wenn die geeignete Persönlichkeit sich findet, der Sr. Majestät dem
Kaiser das Vertrauen schenkt, so würde ich nicht unbedingt ab=
raten, eine Gesetzesvorlage einzubringen, welche es nicht nur
möglich macht, den Kanzler davon zu entbinden, sondern einen
meinethalben in Straßburg wohnenden Minister als obersten Be=
amten für Elsaß=Lothringen herstellt, dem außer Sr. Majestät
dem Kaiser niemand etwas zu sagen hat. Es würde also dann
etwa eine Kabinettssekretärkorrespondenz zwischen dem Landes=
herrn und dem Minister die Verbindung bilden, die von Berlin
nach Straßburg reicht. Es ist das ja nicht unmöglich; wir haben
ähnliche Verhältnisse in Luxemburg in bezug auf Holland, in
Norwegen in bezug auf Schweden, in Ungarn in bezug auf
den Verband mit der österreichischen Monarchie, aber da doch
überall unter solchen Umständen, daß die eigentliche Schwerkraft
der Regierung in den parlamentarischen Körperschaften liegt, die