Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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näher bringen als heute. Ob der Beamte, der dort lebt und 
dort die Geschäfte führt, den Titel Statthalter hat, ob er fürst= 
lichen Standes ist oder ein gewöhnlicher Beamter, das kann in 
bezug auf die geschäftliche Qualität vielleicht einen Unterschied 
machen, in bezug aber auf die sachlichen Schwierigkeiten, die 
zu überwinden sind, wird das durchaus keinen machen. Es 
bleibt immer die Frage zu lösen, so lange nicht ein eigentlicher 
Landesherr im Elsaß residiert, was doch auch wiederum seine 
Schwierigkeiten der Lösung und Herstellung hat, die Schwierig= 
keit: wie korrespondiert der notwendig in Berlin residierende 
Landesherr mit einem dortigen Minister, oder wie stellt sich die 
Zufriedenheit oder die Verwaltung des Landes, wenn der Minister 
in Berlin wohnt? Wäre dort ein Statthalter im landläufigen 
Sinne des Worts, so würde Seine Majestät der Kaiser doch 
nicht auf jeden Einfluß auf die Regierung verzichten können; 
es würde doch irgend eine ministerielle Verantwortlichkeit her= 
gestellt werden müssen, deren Sitz immer entweder in Straßburg 
oder in Berlin sein müßte. 
Die Abwägung der Schwierigkeiten und Unzuträglichkeiten des 
einen oder anderen Systems ist für mich durchaus nicht entschieden. 
Wenn die geeignete Persönlichkeit sich findet, der Sr. Majestät dem 
Kaiser das Vertrauen schenkt, so würde ich nicht unbedingt ab= 
raten, eine Gesetzesvorlage einzubringen, welche es nicht nur 
möglich macht, den Kanzler davon zu entbinden, sondern einen 
meinethalben in Straßburg wohnenden Minister als obersten Be= 
amten für Elsaß=Lothringen herstellt, dem außer Sr. Majestät 
dem Kaiser niemand etwas zu sagen hat. Es würde also dann 
etwa eine Kabinettssekretärkorrespondenz zwischen dem Landes= 
herrn und dem Minister die Verbindung bilden, die von Berlin 
nach Straßburg reicht. Es ist das ja nicht unmöglich; wir haben 
ähnliche Verhältnisse in Luxemburg in bezug auf Holland, in 
Norwegen in bezug auf Schweden, in Ungarn in bezug auf 
den Verband mit der österreichischen Monarchie, aber da doch 
überall unter solchen Umständen, daß die eigentliche Schwerkraft 
der Regierung in den parlamentarischen Körperschaften liegt, die
	        
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