Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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als Reichstagsmitglieder“ erörtert werden mußte; dasselbe 
Thema aber kam naturgemäß beim Kapitel „Beamte im konsti= 
tutionellen Staat“ wieder zur Behandlung. In solchen Fällen 
mußte auf das bereits einmal Gesagte verwiesen werden. 
Es war den Herausgebern eine große Freude, daß ein so 
hervorragender Politiker, wie es der Reichstagsabgeordnete 
v. Kardorff ist, zudem ein langjähriger Freund des Bismarck= 
schen Hauses, ihr Werk in wohlwollender Weise mit seinem 
Interesse begleitet und ihm seine besten Wünsche mit auf den 
Weg gegeben hat. Mögen sie in Erfüllung gehen. 
Herr v. Kardorff schreibt: 
„Geehrter Herr v. Roëll! Mit lebhaftem Interesse habe ich 
Ihre Mitteilung über die von Ihnen und Dr. Epstein beab= 
sichtigte Herausgabe eines Werkes erhalten, welches eine Zu= 
sammenstellung der Auslassungen des Fürsten Bismarck bezüglich 
der staatsrechtlichen Grundlagen des Deutschen Reiches enthalten 
soll und hoffe, zumal nach der Lektüre des mir übersandten Probe= 
kapitels, daß es Ihrem mir seit vielen Jahren bekannten Fleiße 
und publizistischem Geschick glücken wird, eine solche wertvolle 
Arbeit in entsprechender Form der deutschen Nation darzubieten. 
Sie werden selbst wissen, wie beträchtliche Controversen 
unter den Professoren des Staatsrechts über den Sinn und die 
rechtliche Tragweite mancher Paragraphen der Deutschen Reichs= 
verfassung bestehen: um so nützlicher wird es sein, sich an der 
Hand eines solchen Werkes, wie Sie es herauszugeben beab= 
sichtigen, diejenigen Gedanken vergegenwärtigen zu können, welche 
der Schöpfer der Deutschen Reichsverfassung durch diese zu ver= 
wirklichen beabsichtigte. 
Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Glück zu Ihrem 
Werke und möchte, wenn ich mir erlauben darf, Ihnen einen
	        
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