Full text: Bismarcks Staatsrecht.

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dem Reichskanzler, ausdrücklich aussprechen. Aber für jeden, der 
an der Wiege der deutschen Verfassung gestanden hat, hat es 
doch immer noch etwas Auffälliges und Beunruhigendes, wenn 
diese selbstverständliche volle und absolute Übereinstimmung 
zwischen der Majorität des preußischen Staatsministeriums und 
dem preußischen Minister für die auswärtigen, d. h. die deutschen 
Angelegenheiten, der nebenbei Reichskanzler ist, ausdrücklich hervor= 
gehoben und konstatiert werden muß, anstatt a priori unbedingt 
und jederzeit als vorhanden aufgefaßt zu werden, wie es der 
Reichsverfassung und unseren staatsrechtlichen Einrichtungen ent= 
spricht. 
In einer anderen publizistischen Erörterung Bismarcks über 
dasselbe Thema heißt es: 
„Wir knüpfen an die nächste parlamentarische Zukunft 
keinerlei wirtschaftliche Hoffnungen; nur auf dem Gebiete der 
inneren Politik die, daß die leitenden Herren des neuen Kurses 
sich allmählich mit der bestehenden Reichsverfassung hinreichend 
vertraut machen werden. Die einfache Tatsache, daß der Reichs= 
kanzler ohne vorgängige Ermächtigung durch das preußische 
Staatsministerium in der Lage gewesen ist, die Biersteuer vor 
legislativer Inbetrachtnahme nach seinem persönlichen Ermessen 
auszuschließen, ist allein genügend, um die Irrungen zu kenn= 
zeichnen, die auf dem Gebiete der Verfassung Zugang zur Praxis 
gewonnen haben. Sollten unsere verfassungsmäßigen Einrich= 
tungen sich konsolidieren, so ist dazu die erste Vorbedingung, daß 
sie denen, die sie handhaben, bekannt sind. 
Wir haben mit Genugtuung davon gehört, daß Königlich 
Sächsische Schulen die Kenntnis der Reichsverfassung in den 
Schulunterricht der obersten Gymnasialklassen aufgenommen 
haben. Es wäre dringend zu wünschen, daß dies in anderen 
Staaten Nachahmung fände, damit es nicht mehr vorkommt, 
daß unsere verfassungsmäßige Zukunft durch Legenden und Ver= 
schiebungen beeinträchtigt wird, wie sie in den Worten „Reichs= 
regierung“, „Kanzlerpolitik“, ja selbst in der Redensart „Kaiser 
und Reich“ liegen. Der Kaiser, das Präsidium der verbündeten
	        
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