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bisher in der natürlichsten Weise durch Übertragung beider
Ämter auf eine Person vermieden worden, und dies wird so
bleiben müssen. Kann man sagen, daß die deutsche Politik
innerhalb des preußischen Ministeriums mehr in der Hand des
auswärtigen preußischen Ministers als in der des Minister=
präsidenten liegt, so ist es nicht wahrscheinlich, daß dieser Einfluß
des preußischen auswärtigen Ministers dauernd mit der Politik
des preußischen Gesamtministeriums in Widerspruch treten könnte.
Das leuchtet ein, wenn man sich vergegenwärtigt, daß die
preußischen Staatsminister, wir glauben ohne Ausnahme, Mit=
glieder des Bundesrates und an den Diskussionen desselben zur
Teilnahme jederzeit berechtigt sind, wenn auch die Abgabe des
preußischen Votums, genau genommen, nur nach der Instruktion
des preußischen auswärtigen Ministers erfolgen kann. Anderer=
seits werden die Ausschüsse des Bundesrates, in denen seine
Beschlüsse ihre Vorbereitung finden, doch nicht von dem Reichs=
kanzler, sondern in der Regel von dem betreffenden preußischen
Ressortminister, und wenn er den Vorsitz nicht selbst übernimmt,
von einem höheren Rate in seinem Auftrage präsidiert, so daß
der preußische Einfluß, unabhängig von dem Reichskanzler, seine
Kanäle hat, durch die er sich geltend machen kann. Wir sehen
deshalb a priori keinen Grund, warum, wenn das preußische
Ministerium in sich einig und geschlossen bleibt, die jetzt ins
Werk gesetzte Trennung des Reichskanzlersamtes von der preußi=
schen Ministerpräsidentschaft geschäftlich unhaltbar sein sollte. . . .
Wir glauben auch nicht, daß Fürst Bismark in seiner mehrfach
angezogenen 1877er Rede die jetzt getroffene Einrichtung prin=
zipiell und für alle Zukunft für ungangbar hat erklären wollen,
sondern nur unter dem Eindruck gesprochen hat, daß es angebrachter=
weise 1873 unmöglich gewesen war, die Regierungsmaschine unter
diesen Umständen in Gang zu halten. — Die Wahl der Minister
und die Gestaltung der Ministerien ist übrigens heutzutage nicht
mehr so wichtig, wie unter Kaiser Wilhelm I., weil der jetzige
Monarch der Aufgabe, die er sich gestellt hat, sein eigener Kanzler
zu sein, gerecht wird, und es somit nicht darauf ankommen kann,
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