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Regierungen zu kommen, die wir unmöglich vergewaltigen konnten,
und ohne über das, wo sie zugestimmt haben, hinauszugehen.
Ich bin niemals zweifelhaft gewesen, zehn Jahre lang nicht,
daß ich als Kanzler ganz berechtigt wäre, durch Substitution mit
Kaiserlicher Genehmigung mir einen Gesamtstellvertreter zu schaffen,
auf den auch die Kontrasignatur übergehen würde. Ich war mir
von Hause aus um so weniger zweifelhaft darüber, als der Reichs=
kanzler, mindestens bis zu der neuen Revision der Verfassung
von 1870, vielleicht bis zum Reichsbeamtengesetze von 1873,
einfach ein preußischer Beamter war. Er war Beamter des
Königs von Preußen in dessen Eigenschaft als „Präsidium“, wie
man es neutral bezeichnet hat. Er war in diese neue Qualität
eines preußischen Ministers, von dem ursprünglichen Gedanken
eines preußischen Staatssekretärs aufgerückt. Hier konnte mir
nicht ein Zweifel beikommen, daß nicht auch diesen preußischen
Präsidialminister jeder andere, unter Umständen auch in der
Kontrasignatur, werde vertreten können. Es kommt dazu, daß
einfach danach gehandelt wurde, jahrelang.
Die Zweifel, daß meine Berechtigung damals und noch jetzt,
und zwar auf grund des Art. 15 besteht, sind erst aufgetaucht,
als der Herr Abg. Hänel die entsprechende Debatte zu der von
heute, etwa vor einem Jahre bei Gelegenheit meines damaligen
Urlaubsgesuchs, anregte und dort den Zweifel aussprach, ob ich
vertretbar wäre auf dem Gebiet der Kontrasignatur und Ver=
antwortung, eine Frage, die der Herr Staatssekretär v. Bülow
in meiner Abwesenheit dahin beantwortete, daß ich diese Ver=
tretung nicht beanspruche, sondern daß ich die Verantwortlichkeit
mit übernehmen würde. Ich habe mich damals, teils aus Un=
fähigkeit zu streiten, eine Unfähigkeit, die aus meiner Krankheit
hervorging, teils aus Friedensliebe dazu verstanden, und habe
den Kampf nicht ausgenommen; aber ich habe die Zweifel, die
mir entgegentraten, auch nicht einen Augenblick geteilt, und ich
habe mir damals gedacht, es ist besser, diese Zweifel in freund=
licher Weise zu erledigen durch eine Gesetzvorlage, von der ich
glaubte, sie sei sehr leicht gemacht, da ich annahm, darüber, daß