Beilage zu Nro. 12.
der vierteljaͤhrig zu ersta
ben Stadt= und Oberamtsgerichten.
Hier ist noch eine Kolumne
Perhand= Bemerkungen von gleichem Raum, wie
Etadt- oder Oberamts. Nummer laufenden] dea Stadt- oder Ober- die vorhergeheude zu weigericht.
des Prozesses. r. amtsgerichts. teim Bemerkungen unbe-«
schrieben offen zu lassen.
Die Numeru famer alle auffBesonders über Zwischen
gen bei jedem Ger
richt
einzelne Gericht i
der natürl. Rei
sort, ohne daß durch
den Abgang einc
Prozesses die de
nachfolgenden, !
diesem Gericht a
von vorn Pauptsache
zu laufen an, lande Schriftsen
aber für da ien mit ih-«
ischen Bewie
die daer
angemes-Verhand-
Dekrete,
Interlokuigabe
ihres
handlungen oder sonstige
Hindernisse, welche
außergewoͤhnlich aufhalten.
Wird gegen eine Zwischen=
oder End-Urthel ein
Rechtsmitrtel ergriffen, so
ist solches mit den zu
Anefertigung der Akten
gegebenen Terminen hier
anzuführen, auch der betreffende
Prozeß nicht
srüher als bis nach ge-.
-EO'. OrerAg:
den Lauf des Prozesses
schehener Denunciation
der anbe-"ängigen
Prozessefnine nach
einmal zugetheilt oder resp.
Nummer wieder a führt, und
geändert würde. uf des Prose
er Viert
pon Anfang
anzugeben.
deren Tag das Stadtmerken
hat, aus der Tabelle
wegzulassen.
gericht in letzterer zu de