442 Die Staatsbehörden. (F. 80.)
pflegung der Truppen bezüglichen Angelegenheiten, die Naturalienbeschaffung für die Maga-
zine, die Brot-, Fourage-, Viktualien= und Marschverpflegung der Truppen, die Angelegen-
heiten der Militärbäckerabteilungen, Manöververpflegung, Konservenfabriken, Vorbereitung
der Verpflegung des Feldheeres, Proviantämter, Wirtschaftsbetrieb, Flurentschädigungen,
Biwaksbedürfnisse, Verprovianticrung der Festungen, endlich die Kontrolle des Brot= und
Fourageempfangs der Truppen: c die Bekleidungsabteilung.!1 Ihr Ressort umfaßt
die gesamte Bekleidungswirtschaft des Heeres, die Musterungen der Truppen, die Anfertigung
und Mitteilung der Bekleidungs= und Ausrüstungsproben, die Aufstellung der Bekleidungs-
etats, die Bekleidungsämter und deren Personal, Neisegebührnisse, Umzugs-, Vorspann-
und Transportkosten der Armee, Regimentssattler; do die Unterkunftsabteilung Servis=
wesen). Zu ihrem Verwaltungsbereiche gehören: die sämtlichen Kasernen, Garnison-
anstalten, mit Ausnahme der Lazarette, die Offizierspeiseanstalten und die baulichen
Einrichtungen in denselben, die Unterbringung der Truppen, die Garnisonverwaltungen
in sachlicher und persönlicher Beziehung, die Verwaltung der Baufonds und die Haus-
verwaltung des Kriegeministeriums; ey die üÜbn agsplatzabteilung. Nerestens
wurde eine besondere Abteilung eingerichtet für alle militärischen ÜUbungspläue jeder Art,
insoweit sie außerhalb der Kasernen belegen sind: zu ihr gehören die Sachen des umteren
Personals aller dieser Plätze, Baracken und Zeltlager, Begräbnisplätze, Garnisonkirchen,
Dienstwohnungen, Geschäftsgebäude, Turn= und Schwimmanstalten, Gerichtsgebäude und
Arrestanstalten, Grundbuch= und Realsteuerangelegenheiten; 1# die Bauabteilung.
Von ihr werden bearbeitet alle technischen Angelegenheiten der Garnisonbauverwaltung,
sowie die Personalien der Bauräte und der Intendanturräte, Baubeamte, Angebote von
Baumaterialien, sowie die Angelegenheiten der Plankammer.
Das Versorgungs= und Instizdepartement.? Von demselben ressor-
für die Militärwitwenkassenangelegenheiten“ bei- der Ministeriums des Junern und des Krieges
gelegt worden, und mittels Neskr. des Kriegs- 25. Febr. 1820, v. Kampp, Annalen, Bd. IV,
ministeriums v. 30. Jan. 1835 (Monatszirkular, S. 138) und hier dem vierten Departement Ab—
Nr. 92 v. 30. Mai 1835) ist dieselbe dem Militär- ein zugeteilt worden. Infolge der Kob. O
ökonomiedepartement, und zwar der Abteilung v. 1. Nov. 1820 (0. a. O., Bd. IV., S. 10 # D
für das Etats= und Kassenwesen, zugereilt wor= auch die Bearbeitung dieser Angelegenheiten ber
den. Ihre Geschäfte werden von der Generall den Provinzialbehörden von den Regierungen auf
militärkasse mitbesorgt. die Militärintendanturen übergegangen.
1 Vgl. über dads Ressort dieser Abteilung das 3 Das Publikandum v. 18. Febr. 1814“ haute
Restkr. des Kriegeministeriums v. 11. Nov. 1872 bestimmt, daß die Invalidenangelegenheiten teils
Armeeverordnungoblatt 1372, Nr. 4181. von der ersten Division des allgemeinen Kriege-
2 Unter dem Kollektivnamen „Serviswesen“ departements, teils von der vierten Division das
werden alle Angelegenheiten verstanden, welche Militärökonomiedepartements zu bearbeiten seien.
auf das Unterkunfte- und Einquarticerungewesen, Durch die Kab. O. v. 28. Aug. 1814 wurde die
die Kasernen= und Garnisoneinrichtungsbauten, vierte Division des Milithrotoinomierenaremmne
die Administratione und Garnisonanstalten, als von demselben getrennt und unter dem Namen des
Kasernen, Lazarette, Ställe, Wachen usw., die „Invalidendepartement direkt unter den Kriegs-
Dielokation der Truppen, die Landwehrzenghaus= minister gestellt. Durch die Kab. O. v. 31. Aug.
einrichtungen, die Flurentichädigungssachen, die 1824 und dad Zirk. Reskr. des Kriegeministeriums
Ausmittelung der Exerzierplätze bei Garnisonen v. 16. Febr. 182.) v. Kampu, Annalen, Bd. IX,
und die Servisrückstände mit dem damit vere S. 262 wurde dagegen wieder festgerent, daß
bundenen rückständigen Rechnungswesen Bezug die Abteilung für das Invalidenwesen zum
haben Zirk. Neskr. des Ministerinme des Annern Militärökonomiedepartement gehören, jedoch un
und des RKrieges v. 25. Kebr. 1820, v. Kamptz, mittelbar unter dem Kriegemininer stehen solte.
Annalen, Bd. IV, S. 138 —1390. Diese An- Die Kab. O. v. 28. Jan. 1834 v. Kampt, Jabr.
gelegenheiten ressortierten früher von dem Mini= bücher, Bd. Jl. * S. 151, Gräff, Samm-
steriuim des Innern und des Krieges gemeine lung, Bd. VIll, 14# bestimmte luernachu,
schaftlich ugl. Publikandum v. 18. Febr. 1800, daß die Anvaliohanertennungsangelegeubetten
s. V.: Militärökonomiedepartement, Reglement v. vom allgemeinen Rriegodepartemem zu treunen
17. Mär; 1810, Nr. 40, Snh b. N. C. . 1806— und zur Abteilung für das Invalidenween über
1810, S.919, Kab. O. v. 11. Jan. 1819, Nr. 2, Lgehen sollten, dergestalt, dast alle IJnvalidenange=
Lit. c. G. S. 1810, S. 3#. Agl. oben S. 373, legenheiten, daher auch die Anerkennung der Land
N. 2. Auf (Prund der Kab. O. v. 17. Ang. gendarmen zu Invalidenbenefizien, und die An-
1818 und 12. Febr. 1820 sind sie seit dem erkennungen zur Halbinvalidität bei dieser Ab-
1. März 1820 aucichließlich auf das Kriegs teilung zu vereinigen und zu bearbeiten soien.
ministerium übergegangen (vgl. das Zirk. Reskr. Die Abteilung für das Invalidenwesen wurde da