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hältnis zum Staat, Rechte und Pflichten 9,
11; die einzelnen S. des beutigen Rechts 12.
Selfgovernment 2.
Seminardirektor, Besteuerung 2885.
Senatoren, Bezeichnung für die Magistrats-
mitglieder in Hannover und Schleswig-Hol-
stein 120; in Hannover muß ein Teil der
S. den Handels= und Gewerbetreibenden an-
gehören 122; Entfernung aus dem Amte durch
den Minister des Innern 149°", 162; s. im
übrigen Magistratsmitglieder.
Servisberechtigte Militärpersonen 845; s. im
übrigen Militärpersonen.
Servisdeputation 1401.
Singvögel, Steuer auf Halten 2710.
Sitz eines gewerblichen Unternehmens, Begriff
3007; der Verwaltung einer Eisenbahn 300 r.
Sitzungen des Magistrats 129 ff.; der Stadt-
verordnetenversammlung 114 ff.; der länd-
lichen Gemeindeversammlung, vvertretung
184 ff.; des Kreisausschusses 402 ff.; des
Kreistages 393 ff.; des Provinzialausschusses
453, 454; des Provinziallandtages 445, 446.
Spanndienste, Art der Naturaldienste, s. d.
Sparkassen, öffentliche, Errichtung 202, 410;
Beleidigung einer städtischen Sp., Anstellung
der -beamten 2031; Steuerfreiheit 280, 297.
Speicher der Gemeinden, Gebühren für Be-
nutzung 251 1.
Sporteln, Sporteltaxordnung 249.
Staaten, außerpreußische, Steuerpflicht 290 1.
Stagatsamt als Ablebnungsgrund unbesoldeter
Amter, s. Ablehnung.
Staatsanwaltschaft, Beamte der, nicht
wählbar zu Stadtverordneten 104; nicht zu
Magistratsmitgliedern 123; nicht zu ländlichen
Gemeindeverordneten 179; nicht zu Gemeinde-
vorstehern 189; Hilfsbeamte der 2077, 2087.
Staatsaussicht, s. Aussicht.
Staatsbeamte, preußische, Steuerprivilegien
289, 291 ff., 312; Naturaldienste 316; Ge-
nehmigung zum Eintritt in die Stadtverord-
netenversammlung 104; nichtpreußische St.
2918; s. auch Reichsbeamte.
Staatseisenbahnen, s. Eisenbahnen.
Staatsfiskus, s. Fiskus.
Staatsgebäude und
Steuerfreiheit 275, 420.
Staatsministerium, auf dessen Antrag Auf-
lösung der Stadtverordnetenversammlung 117,
118; der ländlichen Gemeindevertretung 187;
Kreistages 396; des Provinziallandtages
--liegenschaften,
Staatsnebenfonds, lberweisung an die
Provinzialverbände 46258.
Staatssteuern, Mitwirkung der Gemeinden
bei Veranlagung und Erhebung 204, 205,
237, 238; Gesetz wegen Aufhebung direkter
St., Außerhebungsetzung einzelner St. 238;
Teiterveranlagung derselben durch den Staat
2.
Staatssteuersatz, Unzulässigkeit der Ein-
sprüche gegen diesen u. s. w., s. Prinzipal-
stenersatz.
Stadt,-gemeinde, Historisches: Ursprung der
Städte 17 ff.; Zweck der St. nach A. L. R.
21; Einteilung der Städte in Klassen nach
der Größe 25, 29, 36; Mediat= und Im-
mediatstädte 18, 23, 25, 31, 363; Unterschied
— — — — — — — . · — · — —
Sachregister.
zwischen Stadt- und Landgemeinde 35, 38;
Beseitigung desselben im französischen Recht
32, 33, 34; durch die G. O. von 1850 35,
36. — Geltendes Recht: Begriff, Entstehung
und Aufhebung 67 ff.; Streitigkeiten über
die Eigenschaft einer Ortschaft als St. 68;
Übergang zur Landgemeindeverfassung 59 ff.,
68; selbständige St. in Hannover 20611;
Verhältnis der St. zum Kreise, zur Provinz,
Vertretung im Herrenhause 71; Ausscheiden
einer St. aus dem Kreisverbande 378; Ver-
teilung der Dotation auf die Landdreise der
Provinz beim Ausscheiden einer Stadt aus
dem Landkreise 411; Aufbringung der Kreis-
abgaben 413, 425; Wahl der Kreistagsabgeord-
neten in den Städten 387, 388; s. im übrigen
St.-bezirk. -kreis, Ortsgemeinden.
Stadtältester 120.
Stadtausschuß 122.
Stadtbaurat, Titel 121.
Stadtbezirk, Begriff, Streitigkeiten über be-
stehende Grenzen 78; Veränderung der Gren-
zen 18, 79, 163, 164, 165; Auseinandersetzung
infolge von Grenzveränderungen 79, 165,
166; Gemeindebesteuerung, Mehr= oder Min-
derbelastung einzelner Teile des St. 263, 264;
s. auch Stadt, Stadtkreis.
Städteordnungen, ältere: von 1808,
sogen. Steinsche 24; von 1831, sogen. revi-
dierte 28, 29; bannöversche von 1852 33;
— geltende: Aufzählung und Geltungsgebiete
der geltenden 59 ff.; Annahme einer St. durch
eine Landgemeinde 59 ff., 69.
Stadtgemeinde, (. Stadt.
Stadtgerichtsbarkeit, (. Gerichtsbarkeit.
Stadthaushaltsetat, s. Gemeindehaus-
haltsetat.
Stadtkreis 365; Begriff, Bildung eines neuen.
378; Nichtanwendbarkeit von Bestimmungen
der Kr. O. auf den St. 378“; Kreissteuern im
St. 378, 422“; Aufbringung der Provinzial=
abgaben 464; Wahl der Provinziallandtags-
abgeordneten 443.
Stadtobligationen 331.
Stadtrat, Bezeichnung für den Stadtvorstand
in Kurhessen 119.
Stadträte, Titel für Magistratsmitglieder
120, 120.
Stadtrecht 58 ff.;
Stadtrechte 18.
Stadtschulrat 121.
Stadtschultheiß 18.
Stadtthore 220.
Stadtverordnete, Einführung der modernen
St. durch die St. O. von 1808 25; rechtliche
Stellung der St.: nicht Beamte 101, 143,
jedoch 1402; keine Amtsverschwiegenheit,
kein Disziplinarverfahren, an Instruktionen
nicht gebunden, Ehrenamt 101; Beleidigung.
1007; können nicht Magistratsmitglieder sein
104 (gilt nicht für Kurhessen und Nassau
123“, 132); — Wahl der St.: aktive Wahl-
fähigleit 103; passive Wahlfähigkeit 104, 107“;
Streitigkeiten über das aktive und passive
Wahlrecht 105; Einteilung der Wähler in
Abteilungen in den alten Provinzen und
Nassau (Dreiklassenwahlsystem) 65", 105, 1067;
gleiches und direktes Wahlrecht in den anderen
Provinzen und Frankfurt a. M. 106; Wabl-
besonderes 65: ältere