Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

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hältnis zum Staat, Rechte und Pflichten 9, 
11; die einzelnen S. des beutigen Rechts 12. 
Selfgovernment 2. 
Seminardirektor, Besteuerung 2885. 
Senatoren, Bezeichnung für die Magistrats- 
mitglieder in Hannover und Schleswig-Hol- 
stein 120; in Hannover muß ein Teil der 
S. den Handels= und Gewerbetreibenden an- 
gehören 122; Entfernung aus dem Amte durch 
den Minister des Innern 149°", 162; s. im 
übrigen Magistratsmitglieder. 
Servisberechtigte Militärpersonen 845; s. im 
übrigen Militärpersonen. 
Servisdeputation 1401. 
Singvögel, Steuer auf Halten 2710. 
Sitz eines gewerblichen Unternehmens, Begriff 
3007; der Verwaltung einer Eisenbahn 300 r. 
Sitzungen des Magistrats 129 ff.; der Stadt- 
verordnetenversammlung 114 ff.; der länd- 
lichen Gemeindeversammlung, vvertretung 
184 ff.; des Kreisausschusses 402 ff.; des 
Kreistages 393 ff.; des Provinzialausschusses 
453, 454; des Provinziallandtages 445, 446. 
Spanndienste, Art der Naturaldienste, s. d. 
Sparkassen, öffentliche, Errichtung 202, 410; 
Beleidigung einer städtischen Sp., Anstellung 
der -beamten 2031; Steuerfreiheit 280, 297. 
Speicher der Gemeinden, Gebühren für Be- 
nutzung 251 1. 
Sporteln, Sporteltaxordnung 249. 
Staaten, außerpreußische, Steuerpflicht 290 1. 
Stagatsamt als Ablebnungsgrund unbesoldeter 
Amter, s. Ablehnung. 
Staatsanwaltschaft, Beamte der, nicht 
wählbar zu Stadtverordneten 104; nicht zu 
Magistratsmitgliedern 123; nicht zu ländlichen 
Gemeindeverordneten 179; nicht zu Gemeinde- 
vorstehern 189; Hilfsbeamte der 2077, 2087. 
Staatsaussicht, s. Aussicht. 
Staatsbeamte, preußische, Steuerprivilegien 
289, 291 ff., 312; Naturaldienste 316; Ge- 
nehmigung zum Eintritt in die Stadtverord- 
netenversammlung 104; nichtpreußische St. 
2918; s. auch Reichsbeamte. 
Staatseisenbahnen, s. Eisenbahnen. 
Staatsfiskus, s. Fiskus. 
Staatsgebäude und 
Steuerfreiheit 275, 420. 
Staatsministerium, auf dessen Antrag Auf- 
lösung der Stadtverordnetenversammlung 117, 
118; der ländlichen Gemeindevertretung 187; 
Kreistages 396; des Provinziallandtages 
--liegenschaften, 
Staatsnebenfonds, lberweisung an die 
Provinzialverbände 46258. 
Staatssteuern, Mitwirkung der Gemeinden 
bei Veranlagung und Erhebung 204, 205, 
237, 238; Gesetz wegen Aufhebung direkter 
St., Außerhebungsetzung einzelner St. 238; 
Teiterveranlagung derselben durch den Staat 
2. 
Staatssteuersatz, Unzulässigkeit der Ein- 
sprüche gegen diesen u. s. w., s. Prinzipal- 
stenersatz. 
Stadt,-gemeinde, Historisches: Ursprung der 
Städte 17 ff.; Zweck der St. nach A. L. R. 
21; Einteilung der Städte in Klassen nach 
der Größe 25, 29, 36; Mediat= und Im- 
mediatstädte 18, 23, 25, 31, 363; Unterschied 
  
— — — — — — — . · — · — — 
  
Sachregister. 
zwischen Stadt- und Landgemeinde 35, 38; 
Beseitigung desselben im französischen Recht 
32, 33, 34; durch die G. O. von 1850 35, 
36. — Geltendes Recht: Begriff, Entstehung 
und Aufhebung 67 ff.; Streitigkeiten über 
die Eigenschaft einer Ortschaft als St. 68; 
Übergang zur Landgemeindeverfassung 59 ff., 
68; selbständige St. in Hannover 20611; 
Verhältnis der St. zum Kreise, zur Provinz, 
Vertretung im Herrenhause 71; Ausscheiden 
einer St. aus dem Kreisverbande 378; Ver- 
teilung der Dotation auf die Landdreise der 
Provinz beim Ausscheiden einer Stadt aus 
dem Landkreise 411; Aufbringung der Kreis- 
abgaben 413, 425; Wahl der Kreistagsabgeord- 
neten in den Städten 387, 388; s. im übrigen 
St.-bezirk. -kreis, Ortsgemeinden. 
Stadtältester 120. 
Stadtausschuß 122. 
Stadtbaurat, Titel 121. 
Stadtbezirk, Begriff, Streitigkeiten über be- 
stehende Grenzen 78; Veränderung der Gren- 
zen 18, 79, 163, 164, 165; Auseinandersetzung 
infolge von Grenzveränderungen 79, 165, 
166; Gemeindebesteuerung, Mehr= oder Min- 
derbelastung einzelner Teile des St. 263, 264; 
s. auch Stadt, Stadtkreis. 
Städteordnungen, ältere: von 1808, 
sogen. Steinsche 24; von 1831, sogen. revi- 
dierte 28, 29; bannöversche von 1852 33; 
— geltende: Aufzählung und Geltungsgebiete 
der geltenden 59 ff.; Annahme einer St. durch 
eine Landgemeinde 59 ff., 69. 
Stadtgemeinde, (. Stadt. 
Stadtgerichtsbarkeit, (. Gerichtsbarkeit. 
Stadthaushaltsetat, s. Gemeindehaus- 
haltsetat. 
Stadtkreis 365; Begriff, Bildung eines neuen. 
378; Nichtanwendbarkeit von Bestimmungen 
der Kr. O. auf den St. 378“; Kreissteuern im 
St. 378, 422“; Aufbringung der Provinzial= 
abgaben 464; Wahl der Provinziallandtags- 
abgeordneten 443. 
Stadtobligationen 331. 
Stadtrat, Bezeichnung für den Stadtvorstand 
in Kurhessen 119. 
Stadträte, Titel für Magistratsmitglieder 
120, 120. 
Stadtrecht 58 ff.; 
Stadtrechte 18. 
Stadtschulrat 121. 
Stadtschultheiß 18. 
Stadtthore 220. 
Stadtverordnete, Einführung der modernen 
St. durch die St. O. von 1808 25; rechtliche 
Stellung der St.: nicht Beamte 101, 143, 
jedoch 1402; keine Amtsverschwiegenheit, 
kein Disziplinarverfahren, an Instruktionen 
nicht gebunden, Ehrenamt 101; Beleidigung. 
1007; können nicht Magistratsmitglieder sein 
104 (gilt nicht für Kurhessen und Nassau 
123“, 132); — Wahl der St.: aktive Wahl- 
fähigleit 103; passive Wahlfähigkeit 104, 107“; 
Streitigkeiten über das aktive und passive 
Wahlrecht 105; Einteilung der Wähler in 
Abteilungen in den alten Provinzen und 
Nassau (Dreiklassenwahlsystem) 65", 105, 1067; 
gleiches und direktes Wahlrecht in den anderen 
Provinzen und Frankfurt a. M. 106; Wabl- 
besonderes 65: ältere
	        
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