Metadata : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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und  sein  Verhältnis  zum  Fürsten  Bismarck  entsprach  durchaus  der  bundestreuen
und  bundesfreundlichen  Gesinnung  seines  Souveräns;  an  der  Heidelberger
Konferenz  zur  Vorbereitung  der  Zoll=  und  Finanzreform  hat  er  teilgenommen.

5.  Sachsen-Coburg  und  Gotba.
Staatsminister  Freiherr  v.  Seebach.)

Aus  dem  Briefwechsel  desselben  mit  seiner  Tochter  Wanda  v.  Koethe:

Gotha,  den  22.  März  1873.
An  Frau  Wanda  v.  Koethe.

„Mit  meinem  Landtag,  das  heißt  mit  seiner  Finanzkommission,  habe  ich
vorgestern  lange  zu  verhandeln  gehabt,  bin  aber  jetzt  noch  ebenso  wenig  als  vorher
darüber  im  klaren,  ob  sich  die  Majorität  in  den  wichtigeren  Fragen  auf  die
Seite  der  Regierung  stellen  wird.  Ohne  Kampf  und  ohne  Aerger  wird  es
sicher  nicht  abgehen.  In  einigen  Punkten  scheint  mir  sogar  Herr  Berlek  ent—
schiedene  Opposition  machen  zu  wollen.  Eine  angenehme  Ueberraschung  habe
ich  aber  darin  gehabt,  daß  ich  jetzt,  nachdem  die  Vorarbeiten  für  die  Etatsaufstellung
  beendigt  sind,  sehe,  daß  wir  mit  unseren  Finanzen  doch  nicht  so
schlecht  stehen,  als  ich  fürchtete.  Ein  Defizit  springt  freilich  immer  noch  heraus,
es  hält  sich  aber  doch  in  ziemlich  mäßigen  Grenzen."

*

Gotha,  den  15.  April  1873.
An  Frau  Wanda  v.  Koethe.

„Das  prächtige  Osterwetter  hätte  mich  wohl  etwas  nach  auswärts  verlocken
können;  ich  habe  aber  vorgezogen,  mir  ein  ganz  absonderliches  Vergnügen  zu
machen,  und  vier  Tage  hart  und  fest  gesessen,  um  zu  versuchen,  ob  es  möglich
sein  werde,  auf  der  Basis  des  Morchutschen  Antrags,  durch  dessen  Annahme

studiren.  Im  Oktober  1844  bestand  er  die  erste,  im  Oktober  1847  die  zweite  und  im
November  1850  die  dritte  juristische  Prüfung;  vom  1.  Dezember  1850  an  war  er  interimistischer
Staatsanwalt  am  Kreisgericht  Sonneberg,  von  wo  aus  er  im  Dezember  1851  als  Hülfsarbeiter
  in  das  Staatsministerium  berufen  wurde.  Am  10.  Mai  1852  wurde  Giseke
Regierungsassessor,  am  17.  Dezember  1856  Regierungsrat  und  am  15.  August  1857  —
zunächst  provisorisch  —  Vorstand  der  Abteilung  des  Innern  im  Herzoglichen  Staatsministerium.
Im  Februar  1858  wurde  ihm  diese  Stelle  definitiv  unter  Ernennung  zum  Staatsrat  übertragen.
  Am  21.  Februar  1870  wurde  ihm  weiter  die  Abteilung  der  Finanzen  übertragen
und  am  2.  April  1870  wurde  er  Geheimer  Staatsrat.  Am  8.  Oktober  1873  erfolgte
seine  Ernennung  zum  Staatsminister  und  Wirklichen  Geheimen  Rat  mit  dem  Prädikat
Excellenz  unter  Belassung  der  Stelle  des  Vorstands  der  Abteilung  der  Finanzen  und  unter
Uebertragung  der  Geschäfte  für  die  Angelegenheiten  des  Herzoglichen  Hauses  und  der
auswärtigen  Angelegenheiten.  Aus  Anlaß  des  fünfundzwanzigjährigen  Dienstjubiläums  als
verantwortliches  Mitglied  des  Staatsministeriums  —  15.  August  1882  —  erfolgte  die  Erhebung
  Gisekes  in  den  Freiherrnstand.  21.  Februar  1890  Eintritt  in  den  Ruhestand.
1)  Vgl.  oben  S.  282.