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nnausgesetzt seinem Mane treu, Rom und Italien von der
Oberherrschaft der Teutschen voͤllig zu befreien. Das Staufische
Haus war so herabgekommen, daß selbst Innocenz den
Enkel Friedrichs I. ünter seine schützende Vormundschaft nehinen
sollte, und die Streitiaͤkeiten der Könige von Frankreich
und England, noch mehr aber die eben so unvorsichtige als
niedertraͤchtige Regierung des letzteren Königs bot dem Pabst
eine nie noch so schön gesundene Gelegenheit dar, im hochsien
Glanze des Gebers der Kronen sich zu zeigen.
Gregor VII. war gẽwaͤltthaͤtig gewesen, aber Innocenz
III. war planmäßig herrschsüchtig, und entspann aus einzelnen
seiner Forderungen eine Theorie, die wie gewbhylich, in
bihren nach und nach hervorgesuchten Folgen gefährlicher war,
als sie oft dem ersten Anblick nach zu seyn schien. Seine
kanonische Rechtserfindungen, betreffend die Translation
der Bischöfe und die sogenannte evangelische Denunciation
sünd zwei Hauͤpibeweise seines heirschsüchtigen Geistes, so wie
das unter ihm gangbargewordene Interdict deutlich genug
zeigte, wie schlau er die gewöhnlichen Waffen des heiligen
Stuhls zu schärfen wußte-Ein
schauervoller Anblick, wenn ein gänzes Land mit
dem Interdict belege wurde. Aller äußere Gottesdienst mußte
mit einenmal aufhèren, die Alkäre wurden eintkleidet, alle
Statuen der Heiligen, alle Käeuze wurden zu Boden geworfen,
keine Glocke könte mehk, kein Sacrament wurde ausgetheilt.
kein Todter kam auf die heilige Erde des Goktesackers, er
wurde ohne Gebet und Gesang in unheiliges Land eingescharrt.
Ehen wurden nicht vor dem Altar sondern auf dem
Kirchhofe eingesegnet. Niemand durfte einander auf der
Straße grüßen. Jeder Anblick sollte verkündigen, daß das
ganze Land ein Land des Fluchs sey. Welchen nnauslösch-