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Modifikationen einen Verfassungsentwurf für den Norddeutschen
Bund auszuarbeiten“ !),
Daß die mit der Abfassung der Vorentwürfe Betrauten mit
diesen nicht den Beifall ihres Auftraggebers fanden ?), kann nicht
wundernehmen; denn Bismarck war sich von Anbeginn durchaus
nicht in allen Punkten klar über die Grundfragen der Organi-
sation?), so daß er nicht eine feste Marschroute anweisen konnte.
Die Organisation des neuen Bundes bot beim Fernbleiben der
süddeutschen Staaten ungeheure Schwierigkeiten. Handelte es
sich doch um einen Bund von 22 Staaten mit 30 Millionen Ein-
wohnern, von denen *, (24 Millionen) einem einzigen Staate an-
gehörten, während sich das letzte Fünftel auf die 2ı nicht-
preußischen Staaten verteilte. Nur ein einziger dieser 2ı Staaten.
das Königreich Sachsen, hatte eine größere Bevölkerungsziffer
(2400000 Einwohner).
Der Gedanke, den Bund nur als ein „verlängertes Preußen“ zu
organisieren, lag nahe, aber die Hoffnung auf den Beitritt der süd-
deutschen Staaten, der, wie wir gesehen haben, Bismarck stets als
Zukunftsideal vorschwebte, ließ diese Lösung unmöglich erscheinen.
Bei dem Uebergewicht Preußens im Norddeutschen Bunde
fand aber doch naturgemäß die Hegemonie Preußens?) in der
Verfassung ihren staatsrechtlichen Ausdruck ®).
ı) Haym, Das Leben Max Dunckers, Berlin 1891, S. 402.
2) ©. Lorenz (Gegen Bismarcks Verkleinerer, Jena 1903, S. 87) hält es ohne
weitere Begründung nicht für unwahrscheinlich, daß Bucher es war, der den Chef
darin befestigt haben wird, sich möglichst scharf gegen die Schaffung von Reichs-
ministerien auszusprechen.
3) Den Gedanken der Hegemonie erkennen wir auch in der Thronrede, mit der
König Wilhelm den konstituierenden Reichstag am 24. Februar 1867 eröffnet hat, in
den Worten: „Ich spreche diesen Dank (für die von den Einzelstaaten zugunsten der
Gesamtheit gebrachten Opfer) in dem Bewußtsein aus, daß Ich zu derselben Hin-
gebung für das Gesamtwohl Deutschlands auch dann bereit gewesen sein würde, wenn
die Vorsehung Mich nicht an die Spitze des mächtigsten und aus diesem Grunde zur
Leitung des Gemeinwesens berufenen Bundesstaates gestellt hätte (Hahn, Fürst
Bismarck, Berlin 1898, Bd. I, S. 595).
4) Vgl. Kittel, Die preußische Hegemonie, München 1896, S. 18 ff.